Verträge mit einer Zweigniederlassung in Deutschland?
Schönen Guten Abend,
ich bin Geschäftsführer und Gesellschafter einer Limited in der Türkei.
Kurz zu meiner Person: Ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen und habe hier meine Schulausbildung genossen, lebe in Deutschland und in der Türkei da ich dort ein Unternehmen leite bin ich in beiden Ländern Unterwegs.
Da ich sehr sehr viele Kunden in Deutschland habe, würde ich gerne eine Zweigniederlassung in Deutschland.
Ich habe recherchiert und bin zum Schluss gekommen das diese am besten zu uns passt, bis auf eine ausnahme.
Ich weiß das ich ein eigenes Bankkonto für die Zweigniederlassung habe und Sie ein eigenes Vermögen führt was uns wichtig, leider konnte ich nirgends finden ob die Zweigniederlassung in Deutschland Verträge abschließen kann:/.
Wir würden gerne ein Festnetzanschluss für die Mitarbeiter und eventuell ein Auto kaufen oder leasen. Das Problem darf ich sofern die Bonität passt leasen? Oder auch ein Auto kaufen und es auf die Zweigniederlassung anmelden?. Ein Festnetzanschluss beantragen ?.
Da diese Dinge essenziell zum bestehen der Zweigniederlassung sind.
Und wie würde es mit Steuern aussehen?.
Vielen Dank im vorraus und einen schönen Abend.
2 Antworten
Eine türkische Limited kann in Deutschland nur Leasingverträge, Mietverträge usw. abschließen, wenn sie sich auch hier ins Handelsregister eintragen lässt.
Jeder Notar kann diese Anmeldung beglaubigen (Handelsregisteranmeldungen werden nur beglaubigt).
Mit dem Handelsregisterauszug kann man dann hier Bankkonten eröffnen, eine Steuernummer beantragen und Verträge abschließen.
Deine türkische Firma kann in Deutschland eine Zweigniederlassung gründen. Dazu brauchst du alles, was auch eine deutsche Hauptniederlassung benötigt, z. B.
Geschäftsadresse
Steuernummer
Handelsregistereintrag (Notar)
etc.