Freelancer aus dem Ausland bezahlt, WIE sind die Kosten abschreibbar?

1 Antwort

Laut Finanzamt braucht man:

  1. Rechnung (auch auf Englisch);
  2. Kontoauszug mit der geleisteten Zahlung oder Ausdruck aus dem elektronischen Konto;
  3. ein formloses Schreiben, was Webmoney überhaupt ist und wie das Geld auf diesem Konto erst erschienen ist (Bar eingezahlt).

Falls Fragen auftauchen, kann man als indirekte Beweise vorlegen:

  1. Arbeitsvertrag mit dem Freelancern (falls vorhanden);
  2. Mailverkehr;
  3. die erbrachte Leistung, also den Code der Anwendung.

Also, zusammengefasst: wenn man eine Rechnung hat und das Geld vom deutschen Bankkonto ausgezahlt wurde - wird es kein Problem geben.

Mit den elektronischen Zahlungsmitteln muss man irgendwie beweisen können, dass das Geld dem Freelancern tatsächlich überwiesen wurde und wie dieses Geld erst auf dem elektronischen Konto erschienen ist.