Verpflegungsmehraufwand - Nachweis

2 Antworten

Wenn die Frage des "Ob" geklärt ist - die infrage kommenden Zeiten brauchen normalerweise nicht einzeln nachgewiesen werden, auf Nachfrage sollte man aber einen Vorlesungsplan parat haben.

Naja, letztendlich entscheidet das ja der Richter. Streng genommen müsstest du ja nachweisen, WANN du dein Haus verlassen hast und WANN du wieder da warst, UND auch die Zeit, wo du da warst. Da reicht allein keine Unterschrift des Dozenten. Aber so eng sehen es die meisten Richter nicht. Es reichen kleine "Anscheinsbeweise", auch theoretische Zeiten. Die Fahrstrecke kann man über google Maps ausdrucken (als Beispiel) :)

TOPWISSENinfo  15.11.2014, 00:25

PS: Vorausgesetzt dir steht Verpflegungsmehraufwand überhaupt und unbeachtet der Abwesenheitszeiten zu.

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gammoncrack  15.11.2014, 01:08
Naja, letztendlich entscheidet das ja der Richter

BFH oder EuGH?

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EnnoBecker  15.11.2014, 07:17
@gammoncrack
BFH oder EuGH?

Tribunal der vereinten Planeten des Alpha-Quadranten auf Qonos (Klingonisches Imperium)

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finanzfrageTeam  18.11.2014, 10:55

Liebe Mitglieder,

da es auch hier leider zu unsachlichen Diskussionen kam, haben wir entsprechende Kommentare entfernt.

Freundliche Grüße

Jürgen vom finanzfrage.net Support

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