Verpflegungsmehraufwand in der Altenpflege?

1 Antwort

Verpflegungsmehraufwand kann nur geltend gemacht werden, wenn man außerhalb der 1. Tätigkeitsstätte tätig wird. Deine 1. Tätigkeitsstätte ist die Residenz und woanders arbeitest du doch gar nicht, oder? Ich sehe da jetzt keinen Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand.

Saskia1988 
Fragesteller
 24.12.2021, 18:43

Okay. Vielen Dank für die Antwort. Ja, nur die Residenz ist das die 1. Arbeitsstätte. Ich habe mich seit 2 Tagen belesen, aber nicht so wirklich verstanden was die 1. Arbeitsstätte ist. Okay, aber die Pendlerpauschale sowie die Pauschbeträge in den Werbungskosten kann ich noch rückwirkend geltend machen oder?

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Wassonst  24.12.2021, 18:45
@Saskia1988

0,30 € pro Entfernungs-km und Arbeitstag ja, welche Pauschbeträge meinst du?

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