Verlustvortrag bei geringem Einkommen?


03.10.2023, 21:45

Gemeint ist:

2021:

  • 8.000€ Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit abzüglich
  • 2.000€ Verlust aus Untervermietung

2022:

  • 30.000€ Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit
  • 10.000€ Gewinn aus Untervermietung

3 Antworten

  1. aus selbständiger Tätigkeit ist auch der GEWINN zu versteuern, die Einnahmen sind für die Einkommensteuer irrelevant!
  2. nein, gesonderter Vortrag ist nicht möglich (wäre ja auch noch schöner, wir sind nicht bei wünschdirwas)
kostonix 
Fragesteller
 03.10.2023, 21:21

alles klar, Danke. War natürlich Gewinn gemeint und nicht Einnahmen oder Umsatz.

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"2021:

  • 8.000€ Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit abzüglich
  • 2.000€ Verlust aus Untervermietung"

Ergo ergibt sich kein vortragsfähiger Verlust, sondern positive Einkünfte i.H.v. 6.000 € (wobei ich davon ausgege, dass Du hier mit "Einbahmen" den Gewinn meinst) - und damit hat sich die Frage erledigt.

Privatier59  03.10.2023, 20:15

Wie kann man denn eigentlich aus Untervermietung Verlust erwirtschaften? Der Rechenweg würde mich wirklich interessieren.

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kostonix 
Fragesteller
 03.10.2023, 21:18
@Privatier59

nur einen Monat Vermietung zum Ende des Jahres, aber Werbungskosten, um überhaupt vermieten zu können.

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Andri123  03.10.2023, 21:32

Von der Verrechnung mit anderen Einkünften im selben Jahr sind wohl nur Verluste aus Kapitalvermögen ausgenommen. Nur diese wären separat vortragbar.

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Eifelia  03.10.2023, 23:00
@Andri123

Aber dann auch nur mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart verrechenbar.

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Was man prüfen könnte,wäre die freiwillige Bilanzierung.

Da würden die Forderungen am Ende des 1. Jahres dessen Gewinn erhöhen, auch eventuell Warenbestände.

So könnte man die Gewinne verschieben.

Das hat natürlich etwas mehr Arbeitsaufwand, dazu ist man 3 Jahre an Bilanzierung gebunden.

Ich habe es am Anfang meiner Kanzlei das selbst mal gemacht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986