Verkäufer will Artikel doch behalten, habe ich recht den Artikel trotzdem zu bekommen?
Habe mir ein Steuergerät auf Ebay Kleinanzeigen gekauft, der Artikel ist bereits bezahlt, der Verkäufer will aber nun den Artikel doch behalten und mir mein Geld zurück geben, ich möchte aber den Artikel trotzdem haben. Hab ich nun das Recht den Artikel zu bekommen oder muss ich mein Geld zurücknehmen?
2 Antworten
Du hast einen Anspruch auf Aushändigung des Kaufgegenstandes (§ 433 Abs. 1 BGB) und könntest diesen theoretisch auch erfolgreich einklagen. Für sinnvoll halte ich das allerdings nicht.
verträge sind zu erfüllen, daher hast du einen anspruch auf aushändigung des kaufgegenstands.
alternativ sehe ich noch die möglichkeit des schadensersatzes wegen nichterfüllung. du kaufst dir das gerät woanders und der verkäufer muss dir die differenz erstatten. neben der vollständigen zurückzahlung des kaufpreises natürlich.schließlich entsteht dir ja durch das zusätzliche geld, was du nun für ein anderes gerät in die hand nehmen musst, ein schaden, weil du ja eigentlich sein gerät wolltest.
einfach mal googlen: "Ihre Rechte bei Lieferverzug: Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung"
und dann das erste ergebnis (kann den link gerade nicht einfügen)
Ihr habt einen Vertrag der für beide Seite bindend ist, du kannst den Artikel einklagen, oder Nervenschonender das Geld zurück nehmen und dich anderweitig umsehen.
Ok, das muss ich mir noch überlegen… aber danke für die schnelle Antwort :)