Ebay Kleinanzeigen - Interessent droht mit rechtlichen Schritten?
Servus,
ich hatte gestern leider das "Glück", an jemanden zu geraten, der Ebay Kleinanzeigen anscheinend durchgespielt hat. Kurzfassung - ich habe einen niedrigpreisigen Artikel angeboten (50€), aus der Kategorie "zieht viele Leute an, die es sich wieder anders überlegen" und der Interessent fragt, ob es noch verfügbar ist. Ich bestätige. Interessent fragt, wann es geholt werden kann, ich nenne einen möglichen Tag. Das war es.
Zwischenzeitlich meldet sich jemand anders und holt den Artikel sofort mit Barzahlung ohne Diskussionen ab.
Es vergeht einige Zeit und der ursprüngliche Interessent meldet sich wieder. Ich teile mit, dass der Artikel zwischenzeitlich verkauft wurde und wünsche viel Erfolg bei der weiteren Suche und dann geht es los. Ob mir denn bewusst wäre, dass unsere bisherigen Nachrichten eine gegenseitige Willenserklärung seien und dadurch ein rechtlich wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen wäre, und ob ich denn jetzt zugeben würde, den Kaufvertrag nicht einzuhalten. Richtige Suggestivfragen. Ich habe anschließend dargelegt, dass ich weder ein Angebot erhalten noch zugesagt hätte, somit kein Kaufvertrag zustande gekommen ist und den Artikel auch nicht für ihn reserviert hatte. Das mach ich nur gegen Anzahlung, stand auch so in der Anzeige. Man weiß ja, wie Kleinanzeigen läuft - 9 von 10 "Ich nehm es definitiv"-Interessenten springen am nächsten Tag wieder ab oder melden sich gar nicht mehr. Sind das nach der Logik dann auch rechtlich wirksame Kaufverträge?
Ich habe den Interessenten anschließend gebeten, mich nicht weiter zu belästigen und blockiert sowie wegen Belästigung gemeldet.
M.E. nach wäre der Kaufvertrag erst dann zustande gekommen, wenn Interessent und Verkäufer sich auf einen Preis einigen und der Verkäufer sagt - ja, ich verkaufe dir den Artikel zu Preis X. Kann ja auch gut sein, Interessent taucht auf und will plötzlich nur 30€ zahlen. Mehr, als ein Vorhandensein und einen evtl. Abholtermin zu bestätigen, habe ich aber nicht getan. Sicher, nicht die feine englische Art, es an jemanden anderen zu verkaufen, aber es ist ebay Kleinanzeigen - wer zuerst kommt, mahlt zuerst, aus o.g. Gründen.
Kann der Interessent hier tatsächlich irgendwelchen Schadensersatz geltend machen? Auch wenn es noch so abwegig ist, wegen 50€ jetzt einen Anwalt zu beauftragen, der auch erstmal gerichtlich die Herausgabe meiner Daten bei Kleinanzeigen erwirken müsste. Danke.
3 Antworten
Ich kann mich den Vorrednern nur anschließen. Wenn alles so war, ist kein Vertrag zustande gekommen. Sich nach einem Artikel zu erkundigen (auch nach einem möglichen Abholtermin) und ein Kaufvertrag sind zweierlei.
Schlecht, wenn telefoniert wurde. Da kann es zu Missverständnissen und Beweisproblemen kommen. Gut, wenn es (irgendwie) nachweisbar gelaufen ist, denn genau betrachtet fehlt es nur an der Annahme des Angebots, die aus meiner Sicht fehlt.
Nicht anschließen kann ich mich, was das "mit Anwalt drohen" anbelangt. In meinem Bekanntenkreis hat inzwischen fast jeder einen Juristen in der Familie oder ist selbst einer. Je nachdem, was dem erzählt wird und wie langweilig es demjenigen, seiner Frau oder einem der Kinder ist, wird aus der Drohung schnell Realität mit dem Problem, dass der Gegenstandswert unwichtig ist.
Man sollte sich also nicht zu irgendwelchen Aussagen hinreissen lassen. In Wirklichkeit auch nicht zu "Nicht die feine englische Art, es jemand anderen zu verkaufen", was Richtung Schuldeingeständnis geht.
Das Angebot wurde insofern nicht oder nicht vollständig angenommen, da im Text auch explizit darauf hingewiesen wurde, dass eine Reservierung nur gegen Anzahlung erfolgt und sonst gilt: wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Diese Anzahlung ist nicht erfolgt und wurde auch nicht angeboten. Da hackte derjenige noch darauf herum, dass dieser Passus ungültig sei. Sehe ich nicht so, der ist Bestandteil meines Angebots und nur mit Anzahlung wird dieses auch vollständig angenommen.
Wenn der Interessent die 50 EUR bezahlt und einen Abholtermin vereinbart hätte, dann wäre dies ein Kaufvertrag gewesen. Da jedoch nur ein möglicher Abholtermin genannt wurde und kein Geld floss, dürfte der "Interessent" nicht in der Lage sein, den Nachweis eines Kaufvertrags zu führen. Insbesondere sagst Du, dass eine verbindliche Reservierung nur gegen Anzahlung (bzw. Bezahlung) möglich gewesen wäre und dies in der Anzeige so ausgewiesen war.
So ist nun mal das Leben - und manche Leute denken, wenn sie mit einem Anwalt drohen, haben sie bereits automatisch Recht.
Ob mir denn bewusst wäre, dass unsere bisherigen Nachrichten eine gegenseitige Willenserklärung seien und dadurch ein rechtlich wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen wäre,
Falsch denn er hat nach Nennung des möglichen Abholungstermines nicht bestätigt, dass ! er an diesem Tag den Artikel abholen werde.