Ebay Kleinanzeigen - Interessent droht mit rechtlichen Schritten?

3 Antworten

Ich kann mich den Vorrednern nur anschließen. Wenn alles so war, ist kein Vertrag zustande gekommen. Sich nach einem Artikel zu erkundigen (auch nach einem möglichen Abholtermin) und ein Kaufvertrag sind zweierlei.

Schlecht, wenn telefoniert wurde. Da kann es zu Missverständnissen und Beweisproblemen kommen. Gut, wenn es (irgendwie) nachweisbar gelaufen ist, denn genau betrachtet fehlt es nur an der Annahme des Angebots, die aus meiner Sicht fehlt.

Nicht anschließen kann ich mich, was das "mit Anwalt drohen" anbelangt. In meinem Bekanntenkreis hat inzwischen fast jeder einen Juristen in der Familie oder ist selbst einer. Je nachdem, was dem erzählt wird und wie langweilig es demjenigen, seiner Frau oder einem der Kinder ist, wird aus der Drohung schnell Realität mit dem Problem, dass der Gegenstandswert unwichtig ist.

Man sollte sich also nicht zu irgendwelchen Aussagen hinreissen lassen. In Wirklichkeit auch nicht zu "Nicht die feine englische Art, es jemand anderen zu verkaufen", was Richtung Schuldeingeständnis geht.


bashink 
Beitragsersteller
 04.01.2022, 13:32

Das Angebot wurde insofern nicht oder nicht vollständig angenommen, da im Text auch explizit darauf hingewiesen wurde, dass eine Reservierung nur gegen Anzahlung erfolgt und sonst gilt: wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Diese Anzahlung ist nicht erfolgt und wurde auch nicht angeboten. Da hackte derjenige noch darauf herum, dass dieser Passus ungültig sei. Sehe ich nicht so, der ist Bestandteil meines Angebots und nur mit Anzahlung wird dieses auch vollständig angenommen.

Wenn der Interessent die 50 EUR bezahlt und einen Abholtermin vereinbart hätte, dann wäre dies ein Kaufvertrag gewesen. Da jedoch nur ein möglicher Abholtermin genannt wurde und kein Geld floss, dürfte der "Interessent" nicht in der Lage sein, den Nachweis eines Kaufvertrags zu führen. Insbesondere sagst Du, dass eine verbindliche Reservierung nur gegen Anzahlung (bzw. Bezahlung) möglich gewesen wäre und dies in der Anzeige so ausgewiesen war.

So ist nun mal das Leben - und manche Leute denken, wenn sie mit einem Anwalt drohen, haben sie bereits automatisch Recht.

Ob mir denn bewusst wäre, dass unsere bisherigen Nachrichten eine gegenseitige Willenserklärung seien und dadurch ein rechtlich wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen wäre,

Falsch denn er hat nach Nennung des möglichen Abholungstermines nicht bestätigt, dass ! er an diesem Tag den Artikel abholen werde.