Ebay Kleinanzeigen - Käufer will Ware zurückgeben?

2 Antworten

Tja, nicht ganz so einfach!

Grundsätzlich sollte, nein muss man, die Gewährleistungrechte/Sachmängelhaftung bei Privatverkäufen ausschließen.

Ansonsten hat der Käufer tatsächlich die gesetzlichen 2 Jahre Gewährleistung auf das Gekaufte.

In Deinem Fall hat sich der Käufer allerdings das Gekaufte vor Ort anschauen und prüfen können.

Trotzdem nicht ganz ohne Risiko, wenn es vor Gericht gehen sollte

In einem kann ich Dich beruhigen:

Die Polizei wird nichts machen, einen Betrug/Betrugsversuch sehe ich nicht. Die mit hoher Sicherheit ganz bestimmt auch nicht.

Die Anzeige wird vermutlich aufgenommen, spätesten der Staatsanwalt wird dann aber das ganze einstellen und auf das Zivilrecht verweisen

Dann muss der Käufer Geld in die Hand nehmen und zum Anwalt gehen.

Ein Risiko für den Käufer, denn Du zahlst den Anwalt und die Gerichtskosten nur dann, wenn der Käufer gewinnt

Meine Empfehlung:

Verhandelt und einigt euch irgendwie.

Menschen, die bei einer zivilrechtlichen Streitigkeit mit einer Strafanzeige drohen, nehme ich eigentlich grundsätzlich nicht ernst.

Du kannst auf § 442 Abs. 1 BGB verweisen. Sofern ihm der Mangel nicht aufgefallen wäre, dürfte ihm das anzulasten sein. Einen versteckten Mangel sehe ich hier nicht. Ich weiß aber nicht, ob ich es ohne wirksamen Gewährleistungsausschluss auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen würde. Du kannst natürlich darauf setzen, dass der Andere es auch nicht darauf ankommen lassen wird. Eine Garantie ist das nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche