Muss ich meinem Vermieter meine Schwangerschaft nachweisen um aus meinem Mietvertrag der eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren beträgt raus zu kommen?

4 Antworten

Weil wir dann zu viert wären

... in einer 1-Zimmerwohnung oder in wievielen Zimmern auf wieviel Quadratmetern?

Was soll jetzt Deine Schwangerschaft mit Deiner Mindestmietdauer zu tun haben - diese stellt nicht zwingend einen Grund zur vorzeitigen Kündigung dar.

Soll allerdings Deine Schwangerschaft als Kündigungsgrund herhalten, wirst Du sie im Falle X auch nachweisen müssen.

wie viele qm habt ihr denn dann mit den 4 Personen?
Ich denke die ersten 2 Jahre braucht ein Baby noch nicht so viel Platz, oder sein eigenes Zimmer.
und 2 Jahre mit 4 Personen ist ja auch nicht richtig, wenn du schon ein paar Monate in der Wohnung lebst plus die 9 Monate Schwangerschaft könnte schon 1 Jahr um sein, und dann eben bis zur Kündigung noch mal 1 Jahr mit einen Baby das nur ein Bett braucht, da ist die Wohnungsgröße für mich kein Kündigungsgrund.

Wie hier schon die anderen schrieben, ihr wohnt schon eine Weile dort, die Schwangerschaft dauert 9 Monate und das Kind wird in den ersten Monaten nicht viel Platz brauchen. Solange sollte es kein Problem sein in der derzeitigen Wohnung zu bleiben.

Ergo fangt ihr frühzeitig an euch nach einer neuen Bleibe umzuschauen und kündigt dann fristgerecht, wenn es soweit ist.

Was soll die Schwangerschaft an der Mindesmietdauer ändern?

Aber ja, falls das als Grund gilt, wovon ich jetzt rechtlich nicht ausgehe, musst du den Grund dann natürlich nachweisen.

Weil wir dann zu viert wären und eine größere Wohnung benötigen

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@Mandy16

Wenn die Wohnung nachweislich zu klein ist und die Schwangerschaft zum Vertragsschluss noch nicht fest stand, hast du eine Chance damit kündigen zu können. Im Zweifel wird aber ein Gericht die Interessen von Mieter und Vermieter abwägen und dann entscheiden.

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@Amado

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort

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@Mandy16

Also die beste Lösung ist sich mit dem Vermieter zu einigen. Auch er hat keine Garantie wie ein evtl. Rechtsstreit ausgehen würde

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@Amado

"Im Zweifel wird aber ein Gericht" Was in Deutschland ewig dauert, schneller sind die 2 Jahre Frist um.

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@berlina76

Naja, bis dahin ist man ja ausgezogen. Vor Gericht wird es dann nur darum gehen ob die Miete trotzdem noch gezahlt werden muss oder nicht.

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