Mietzahlungen nach tod der mutter an erbengeneinschaft?

4 Antworten

Ist alles etwas dumm gelaufen und Ihr habt auch eine gewisse Naivität an den Tag gelegt.

Änderungen im Grundbuch sind entweder von Amts wegen möglich oder sie bedürfen grundsätzlich einen Notarvertrag. Also das mit der Löschung der einen Schwester aus dem Grundbuch war so wie Ihr es euch vorgestellt habt, nicht möglich.

Und nun zu den positiven Informationen. Mietzahlungen können die Miterben erst einfordern, nachdem die Mutter verstorben ist. Verklagen können Deine Geschwister versuchen, aber da die Erbengemeinschaft zu Lebzeiten niemals einen Beschluß gefasst hat, dass Deine Mutter und Du Miete zu zahlen haben, hat diese Forderung rückwirkend nur den Erfolg, dass sich ein Anwalt eine goldene Nase verdient, ohne Aussicht auf Erfolg.

Und Du kannst sogar noch weiter gehen und kannst aus der Erbmasse Pflegekosten für die Mutter verlangen. Da Du in gerader Linie verwandt bist, benötigst Du dazu nicht einmal eine Erklärung von der Mutter

Dass die Mutter eine Tochter vorzeitig mit Ihrem Erbteil bedacht hat, ist ohne notarielle Urkunde einfach eine Schenkung. Da die Schenkung erst 2013 erfolgt ist, ist diese anteilig der Erbmasse der einen Tochter zuzuordnen. Wichtig ist jedoch, dass der Nachweis der Zahlung an die Schwester noch belegbar ist.

Das mit der naivität stimmt aber wie gesagt wir wollten das aussergerichtlich regeln weil wir den familienfrieden wiederherstellen wollten und den wunsch der grundbuchaustragung hatte sie also meine schwester selbst geäussert das sie sich dann austragen lässt aber eben erst wenn das komplette geld geflossen ist das erbe war übrigens das vom vater welches sie gefordert hatte und dieses zahlten wir ihr dann auch aus aber trotzdem vielen lieben danke für die anderen positive nachrichten zwecks der mietzahlungen

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@Sweetdevil21le

Wenn Du jetzt nachschiebst, dass die Auszahlung in Bezug zu der Erbmasse des Vaters erfolgt ist und dies möglichereweise als Kompensation für ihren Anteil an der Erbengemeinschaft gedacht war, dann geht dies nur mit einer notariellen Urkunde.

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Zuerst eine Definitions-Korrektur: Es handelt sich zunächst nicht um "Mietzahlungen", sondern um eine "Nutzungsentschädigung".

Auf diese Entschädigung hat die Erbengemeinschaft insgesamt Anspruch, und zwar solange, bis die "Erbauseinandersetzung" erfolgt ist, ihr euch praktisch geeinigt habt, was mit dem Haus künftig geschehen soll.

In diesem Rahmen lässt sich diese Nutzungsentschädigung in ein Mietverhältnis umwandeln und Du zahlts dann eben ganz normale Miete. Das mag Deinem Empfinden widersprechen, aber Du bist ja nicht alleinige Eigentümerin.

Schau Dir die Artikel unter diesen Links an, um nähere Erkenntnsise und Begründungen zu bekommen:

https://www.erbrecht-heute.de/erbrecht/nutzungsentschaedigung-an-die-erbengemeinschaft/

https://www.erbrecht-heute.de/ratgeber/erbauseinandersetzung/

Sinnvoll wäre ohnehin, in dieser Angelegenheit Rat duch einen Anwalt einzuholen, denn hier ist ein Forum, das keine rechtsverbindlichen Informationen geben kann und auch nicht darf.

Übrigens wäre es schöner gewesen, die Frage in einer Form zu formulieren, die den in Deutschland üblichen Rechtschreib- und Grammatik-Regeln entspricht, also z.B. nicht alles nur in Grossschrift ohne Punkt und Komma (auch wenn es "nur" um eine Frage in einem Forum handelt)!

Hallo !

Das ist wirklich nicht so einfach. Am besten und genauesten kann dir da ein Anwalt für Erbrecht helfen. Bzw. kann er dir auch zusätzlich noch behilflich sein.

Kein Mietvertrag - keine Mietforderungen. Zudem hat in inzwischen 25 Jahren niemals jemals Ansprüche erhoben. Die Sache ist erledigt.

Es gibt ja Nachweise, dass 2013 jemand ausbezahlt wurde.

Dummerweise interessiert das das Grundbuch nicht. Ihr müsstet dem Grundbuchamt mitteilen, dass sich 2013 die Zusammensetzung der Erbengemeinschaft geändert hat.