Unterhalt? Einbehalten?


26.08.2023, 15:18

Hallo, darf Das Jugendamt den Unterhalt einbehalten, den der Vater zahlt, weil mein Sohn noch keinen Job bzw Ausbildung hat,trotz Fleisiger suche?. Ich habe kein geld zum leben, konto überzogen da mir seit Monaten der Unterhalt fehlt. Der Vater konnte 3 Monate nicht zahlen und deshalb bekam Ich1mal unterhaltsvorschuß. Mein Sohn hat dann für 3 Wochen einen aushilfsjob gemacht und einkommen gehabt und der unterhaltsvorschuß wurde wieder eingestellt für 2 Monate. Nun kann der Vater wieder Unterhalt bezahlen und hat schon 2 mal zum Jugendamt überwiesen ,doch ich bekomme das Geld nicht gezahlt weil mein Sohn noch nicht in Arbeit ist und wir nichts schriftlich haben, das er sich bemüht weil wir immer direkt überall angerufen haben. Kann mir da bitte jemand eine Antwort geben? Ich bin am verzweifeln weil mein einkommen und das Kindergeld nicht ausreicht wenn alle Fixkosten bezahlt sind.

3 Antworten

Die Antwort kann ganz offensichtlich nur

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sein.

Bitte Richtlinien lesen, verstehen, befolgen. Da Dein Beitrag unverständlich ist, habe ich ihn gemeldet.

Sehr geehrte Libelle7812, Du stellst einfach 2 Dinge in den Raum, ohne damit eine Frage zu verküpfen. Wenn Du der Meinung bist, dies sei schon ausreichend eine Frage, dann muß ich Dich enttäuschen. Ich werde Deine Frage beim Admin melden und die Löschung beantragen.

Habe ich, ja! 😜😁😎