Darf die Arge den Unterhalt den den Kindern zusteht einbehalten ?
Ich habe gestern von meinem 2 Ehemann erfahren das sie 229,77 Euro von sein Arbeitslosengeld einbehalten , und das die Arge wo ich wohne ihm ein schreiben geschickt hat das er diesen betrag als unterhalt an seine 2 minderjährigen Kinder zahlen soll . Das ist aber alles hinter meinen Rücken geschehen denn hätte mir das mein 2 Ehemann das gestern nicht gesagt dann hätte ich das nicht erfahren . Und nun wie es aussieht hat die Arge das geld einbehalten . Ist es Rechtens denn der Unterhalt stht doch den Kinder zu ODER ??????
2 Antworten
Da Du mit Deinen beiden Kindern wohl HartzIV beziehst, wird die Arge den Unterhalt direkt von Deinem Ex einfordern und dann damit Deine Leistungen vermindern, in dem sie den Unterhalt gleich einbehalten.
Wenn Du Hartz VI beziehst, dann wird der Unterhalt für deine Kinder mit einberechnet. Das heißt, sie prüfen natürlich beim Kindesvater ob Unterhalt zu holen ist. Wenn Du also Unterhalt bekommst, dann wird dies in deiner Bedarfsberechnung angerechnet, schließlich ist das ja Geld zur Sicherung des Lebensunterhaltes des Kindes, genauso Hartz VI, also wenn genug Unterhalt da ist, bekommt Dein Kind weniger Zuschuß vom Amt. Allerdings erscheint es mir komisch, dass die Arge vom ihm Geld einbehält. Wenn er ebenfalls Hartz VI bezieht, kann er ja "eigentlich" nichts zahlen (Mangelfall) und Du würdest Unterhaltsvorschuss bekommen, welcher dann ebenfalls in Deine Bedarfberechnung eingerechnet wird.