Unterhalt?

4 Antworten

Nichts!

"So hoch ist der Selbstbehalt

Musst Du für Deine schulpflichtigen Kinder bis zu deren 21. Geburtstag Unterhalt zahlen, darfst Du seit 1. Januar 2023 im Monat 1.370 Euro als Existenzminimum für Dich behalten, wenn Du arbeitest (bisher: 1.160 Euro)."

Du musst zum Jugendamt und Unterhaltsvorschuss beantragen!

"Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt: für Kinder bis zu 5 Jahren: 187 Euro monatlich, für Kinder von 6 Jahren bis 11 Jahren: 252 Euro monatlich, für Kinder von 12 Jahren bis 17 Jahren: 338 Euro monatlich."

Bei diesem geringen Einkommen ist er ( erst einmal rein rechnerisch betrachtet ) wirtschaftlich nicht leistungsfahig - denn der Selbstbehalt liegt ( nach Düsseldorfer Tabelle ) bei 1370 Euro.

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle/

Allerdings unterliegt er als Unterhaltspflichtiger von minderjährigen Kindern der gesteigerten Erwerbsobliegenheit

https://www.kgk-kanzlei.de/rechtsgebiete/familienrecht/erwerbsobliegenheit/

- und diese erfüllt er m.A.n. nichr annähernd. Selbst mit dem derzeitigen Mindestlohn von 12 Euro würde er bei einer 40-Stundenwoche mit LStKl I - rund 2080 Euro brutto = 1500 Euro verdienen.

"nix"

der Verdienst liegt unter dem Selbstbehalt

Das einzigste wäre Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt beantragen, ob die Vorraussetzungen dafür vorliegen, beim Jugendamt einen Termin vereinbaren.

Er kann sich eine Vollzeit Arbeit suchen, bei der er soviel verdient, dass er Unterhalt zahlen kann oder er sucht sich einen Nebenjob und zahlt dadurch den Unterhalt.

Du selbst kannst eine Teilzeitstelle annehmen und bist nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen.