Unser Mieter benutzt den bei seinem Mietantritt schon vorhandenen Schwedenofen, ohne das wir Vermieter es ihm im Mietvertrag erlaubt haben. Was sollen wir tun?

6 Antworten

In meiner letzten Mietwohnung gab es eine Toilette und sogar eine Dusche. Im Mietvertrag stand allerdings nicht, dass ich die auch benutzen darf. Ich bin dort trotzdem aufs Klo gegangen und habe dort auch geduscht. Haette ich das nicht gedurft?

Alarm67  22.08.2023, 08:11

👍👌👏👏👏👏👏

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Der Ofen steht in den Räumlichkeiten des Mieters, ergo kann er ihn auch benutzen. Und ein explizites Benutzungsverbot wurde vertraglich nicht vereinbart.

Was für eine sinnbefreite Frage!

Umgekehrt wird ein Schuh daraus!

Wenn der sich im Mietobjekt vorhandene Ofen nicht genutzt werden darf, aus welchen Gründen auch immer, hätte dies im Mietvertrag geregelt werden müssen!

Wird nichts geregelt, darf der Mieter auch den Ofen, so wie Toilette, Küche, Bad, Heizung, ... nutzen!!!

Und der Mieter muss auch keinen neuen Mietvertrag, da ja bereits einer besteht, unterzeichnen! Ich als Mieter würde diesen schreddern!

Im seinem Mietvertrag steht keine Klausel, die ihm den Gebrauch erlaubt.

Toll, aber derZusammenhang ist anders.

Der Ofen steht im Mietobjekt udn gehört dazu, wenn es nicht ausdrücklich anders bestimmt ist.

Wenn er den nicht nutzen sollte, hätte es ausdrücklich genannt sein müssen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Wenn der Mieter etwas nutzt, was in seiner Wohnung vorhanden ist und ihm die Nutzung nicht ausdrücklich untersagt wurde, dann gehört das mE zur ordnungsgemäßen Nutzung der gemieteten Wohnung. Die Nutzung einer eventuell vorhandenen Küche, des Badezimmers, der Heizung, der Wasserversorgung, der Steckdosen, Türen usw. wird ja auch nicht alles ausdrücklich genehmigt oder darauf geschlossen, dass er das nicht nutzen darf, weil es nicht ausdrücklich genehmigt wurde.

Für die ordnungsgemäße Wartung der Heizung/Kehrung des Schornsteins bzw. Bestellung des Schornsteinfegers ist der Eigentümer zuständig. Die Kosten dafür können aber auf den/die Mieter umgelegt werden.