Umsatzsteuervoranmeldung bei Neugründung - Wann & wie oft?
Hallo zusammen,
mich beschäftigen momentan 2 Fragen zur Umsatzsteuervoranmeldung:
A) erfolgt die erste Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung zum 10.07.2023 oder zum nächsten Quartal (10.10.2023) bei folgender Situation:
• am 16.05.2023 Gewerbe angemeldet
• Beginn der Tätigkeit "04.07.2023" angegeben
• beim Elster Fragebogen: "16.05.2023" beim "Gründungsdatum" eingegeben und ebenfalls "16.05.2023" bei "Beginn der Tätigkeit (inklusive Vorbereitungshandlungen" angegeben
• bisher keine Steuernummer erhalten, Tätigkeit nicht begonnen & somit auch keine Umsätze erwirtschaftet
B) Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder quartalsweise bei Neugründung?
Meines Wissens entfällt die monatliche Abgabe bei Neugründern durch das "Dritte Bürokratieentlastungsgesetz", sodass auch eine Abgabe (für die Jahre 2021 - 2026) quartalsweise möglich ist (sofern die Umsatzsteuer die 7.500 Euro Grenze nicht überschreitet).
Trotzdem lese ich online des Öfteren von einer monatlichen Abgabe in den ersten beiden Gründungsjahren, obwohl die Artikel nicht älter als 2021 sind. Welcher Fall trifft zu?
Danke im Voraus
2 Antworten
A)
Da Du dem Finanzamt angegeben hast, dass Du am 16.05. anfängst: ich (!) würde, sobald ich eine Steuernummer hätte, für das II. Quartal eine Nullmeldung abgeben (wenn Du Vorbereitungshandlungen ausführst, gibt es ggf. auch schon Vorsteuer?). Ich (!) würde auch einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen, so lange Du nicht verpflichtet sein wirst, monatlich abzugeben oder von der Abgabe von Voranmeldungen befreit wirst, gilt dieser ohne Wiederholung weiter und verschafft Dir einen Monat mehr Luft.
B)
Maßgeblich ist das Gesetz, nicht irgendwelche Artikel im Internet, und § 18 UStG in der aktuellen Fassung ist da eindeutig.
Zur zweiten Frage. Man findet auch den Paragrafen 18 UStG beim googeln eher in der alten Fassung, die aber trotzdem nicht mehr richtig ist.
Besser als irgendwelche Artikel sind natürlich immer die Quellen.