Umsatzsteuervoranmeldung bei Neugründung - Wann & wie oft?

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A)

Da Du dem Finanzamt angegeben hast, dass Du am 16.05. anfängst: ich (!) würde, sobald ich eine Steuernummer hätte, für das II. Quartal eine Nullmeldung abgeben (wenn Du Vorbereitungshandlungen ausführst, gibt es ggf. auch schon Vorsteuer?). Ich (!) würde auch einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen, so lange Du nicht verpflichtet sein wirst, monatlich abzugeben oder von der Abgabe von Voranmeldungen befreit wirst, gilt dieser ohne Wiederholung weiter und verschafft Dir einen Monat mehr Luft.

B)

Maßgeblich ist das Gesetz, nicht irgendwelche Artikel im Internet, und § 18 UStG in der aktuellen Fassung ist da eindeutig.

John794 
Fragesteller
 01.07.2023, 12:59

Vielen Dank für die Antworten!

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