Übungsleiter umsatzsteuerpflichtig?
Selbstständiger Übungsleiter schreibt dem Verein eine Rechnung. Muss er USt berechnen? Oder genügt der Stundenlohn z. B. 20 € und die Anzahl der geleisteten Stunden?
2 Antworten
Es kommt darauf an : ein selbstständiger Tennis- oder Golflehrer: ja
Ein ehrenamtlicher Trainer der F-Jugend: Nein - Allerdings muss er seine Erträge aus nichtselbstständiger Arbeit bei der Einkommensteuer angeben
Dann bleibt es bei der Umsatzsteuerpflicht. Die eigentlich entstandene Umsatzsteuer wird aber nicht erhoben (Wortlaut im Absatz 1 des betreffenden Paragraphen).
Allerdings hat der TE zwei verschiedene Fragen gestellt, nämlich als zweites nicht nach der Umsatzsteuerpflicht wie in der Überschrift, sondern ob er Umsatzsteuer berechnen muss.
Und auf diese Frage ist Ihre Einlassung durchaus berechtigt. DH dafür.
Da gibt es Grenzen, ab wann das Finanzamt eine Umsatzsteuererklärung verlangt. Vermutlich liegt er darunter. Ohne genaue Zahlen kann man da nichts sagen.
und wenn er Kleinunternehmer ist ?