private BU Rente und Übungsleiter-Pauschale?

1 Antwort

Interessanter Nebensatz. Prognose der Kanzlei am besten gar nicht arbeiten. Sehr erstaunlich. Jetzt weiss ich natürlich nicht welche AVB bzw bei welcher Gesellschaft sie sind. Insofern beziehe ich mal auf die BGH Rechtsprechung.

Selbstverständlich dürfen Sie hinzuverdienen. Die BU endet bedingungsgemäss wenn ihre neue Tätigkeit mit der vorherigen Lebensstellung vergleichbar ist und/oder der Verdienst mehr als 80 Prozent des vorherigen Verdienstes beträgt.

Ich vermute Sie haben schon ein Leistungsanerkenntnis, denn dann wäre im Rahmen der Nachprüfung der Versicherer voll beweispflichtig.

Doch stellen Sie auch die Frage dem Anwalt den sie mndatiert haben, denn genau dafür wird er auch bezhalt.

Zu ihrer Frage. So wie sie es beschreiben stufe ich das als vollkommen unkritisch ein.