Mein Lehrer an der Jugendmusikschule ist jetzt Rentner und möchte mir Privatunterricht gegen bar geben, ist das "Schwarzarbeit"?

2 Antworten

Schwarzarbeit ist es, wenn der Rentner es in der Steuererklärung nicht angibt. Lass Dir eine Quittung geben und der Fall ist für Dich in Ordnung.

Ob die Übungsleiterpauschale zutrifft, ist Sache Deines Musiklehrers in seiner Steuererklärung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Für eine Übungsleiterpauschale muss man nicht unbedingt einen Hauptberuf haben. Man kann auch auch Hausfrau/-mann, Student oder sogar arbeitslos sein.

Begünstigt wird man allerdings nur,  wenn die Tätigkeit eine pädagogische Ausrichtung hat.

Das bedeutet, man muss künstlerisch arbeiten oder alte, kranke oder behinderte Menschen pflegen.

Um vom Freibetrag zu profitieren, muss man für eine öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaft tätig sein, in der man im mildtätigen, gemeinnützigen oder kirchlichen Bereich arbeitet.

Aber wie wfwbinder schon schreibt,  Dir soll es egal sein, was der Lehrer macht, solange Du für Deine Zahlung eine Quittung erhältst.