Überstunden und Elterngeld?

2 Antworten

wfwbinder hat recht.

Hier nochmal schwarz auf weiß:

"Im Fall des Bundessozialgerichts lehnten es die zuständigen Behörden zunächst ab, die Provisionen im Rahmen der Elterngeldbemessung zu berücksichtigen, da Einnahmen nicht zu berücksichtigen seien, die nach den einschlägigen Steuergesetzen als „sonstige Bezüge“ behandelt werden.  

Das Bundessozialgericht hat dieser Rechtsauffassung nun eine Absage erteilt. 

Die Richter stellten klar, dass regelmäßige, also mehrmals im Jahr neben dem Grundgehalt gezahlte Provisionen das Elterngeld entsprechend erhöhen.

 Nur bei Einmalleistungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, könne von „sonstigen Bezügen“ gesprochen werden, die bei der Elterngeldbemessung keine Berücksichtigung finden.

Aus dem Urteil des Bundessozialgerichts folgt damit zugleich, dass die im Bemessungszeitraum regelmäßig angefallenen Überstundenvergütungen ebenfalls zur Erhöhung des Elterngeldes führen müssen."

Das Elterngeld wird nach dem tatsächlichen, also dem abgerechneten Arbeitslohn berechnet. Prämien udn Überstunden rechnen also mit.