Trading GmbH / Spardosen GmbH oder Limited?

5 Antworten

Ihr wisst hoffentlich, dass einer der Geschäftsführer in dem Land leben muss in dem die Gesellschaft steuerlich ihren Sitz haben soll.

Außerdem solltet ihr wissen, dass man bei solchen Konstruktionen in der Verwendung der Gewinne eingeschränkt ist, bzw. die Auszahlung ggf. noch Steuern auslösen kann.

Diese Art Konstruktion nur mit Informationen aus dem Internet geht fast mit Sicherheit schief.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Domeonline 
Fragesteller
 08.03.2021, 11:55

Vielen Dank für das Feedback. Dies wäre nach meinem derzeitigen noch rudimentären Wissen genau der Vorteil dieser Gestaltungsidee, dass in jedem Land ein Gesellschafter/Geschäftsführer sitzen würde.

Zwecks Auszahlung wird es vermutlich so sein wie bei jeder anderen Kapitalgesellschaft, dass es der Gesellschafter ganz normal bei sich versteuert.

Die eingeschränkte Gewinnverwendung finde ich sehr spannend. Dies werde ich auch auf die Liste meines Fragenkataloges aufnehmen.

Vielen Dank für den Tip!

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Ich kann Ihnen zwar nicht helfen, aber in diesem Satz

"ich suche nach Lösungen um trotz der Verlustbegrenzung für Futures / Optionen händler in Deutschland getradet werden kann ohne auszuwandern"

ist irgendwas ziemlich durcheinandergeraten, der ergibt keinen Sinn, vielleicht möchten Sie das korrigieren.

Domeonline 
Fragesteller
 07.03.2021, 14:34

Hallo Eifelia,

danke für die Anmerkung.

Aber warum macht es keinen Sinn? Eine Lösung wäre das Trading über eine GmbH. Die andere bei 20000€ verlust zu stoppen. Was im daytrading schnell erreicht ist. Oder eben auszuwandern oder im worst case mehr steuern als Einnahmen zu zahlen :)
die Idee über eine Ltd zu traden würde ich hier gerne diskutieren..

Lg,

Dominik

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Eifelia  07.03.2021, 17:01
@Domeonline

Der Satz macht keinen Sinn, nicht Ihr Plan. Da fehlt was oder es ist was zuviel.

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Bei diesem sehr komplexen Gedankenspiel würde ich unbedingt zu einem Steuerberater gehen. Es gibt nämlich auch recht strenge Auflagen für eine Vermögensbildende GmbH. Ltd. Klingt immer so easy, doch sollte man auch da vorab mit einem Steuerprofi besprechen, denn die Bilanzierung etc. nach britischem Recht ist auch nicht so ganz ohne!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eine ehrliche Antwort?

Da Du offensichtlich ernsthaft der Meinung bist, auf so eine Frage eine Antwort in einem Forum zu finden und nicht bei einem Steuerberater, muss ich feststellen, dass Du die Komplexität so einer Konstruktion nicht übersiehst und kann ich Dir von so etwas nur dringend abraten.

Ich persönlich würde nicht im Traum daran denken, so eine Frage ohne jegliche rechtliche Absicherung in einem Forum zu stellen.

Domeonline 
Fragesteller
 08.03.2021, 11:47

Hallo Zappzappzapp, ich werde natürlich nicht aufgrund dieses Forums eine steuerliche Gestaltung ohne Steuerberater / Rechtsanwalt aufsetzen, das ist klar.

Da bin ich ja auch noch weit davon entfernt aber zum Gedankenaustausch und gemeinsamen Brainstormen ist doch so ein Forum ganz schön.

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Zappzappzapp  08.03.2021, 17:05
@Domeonline

Naja, jeder wie er's mag.

Für lange Brainstorming-Diskussionen resp. Plaudereien nach dem Motto "ich hab da mal so'ne Idee, was meint Ihr dazu..." ist das hier m.E. das falsche Forum. Und die unumgängliche steuerliche Beratung kannst Du Dir ohnehin nicht ersparen, denn kein Steuerberater wird seine Freizeit dafür hergeben, Dir hier kostenlos zu liefern, womit er normalerweise sein Geld verdient.

Aber lass Dich überraschen.

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eine Niederlassung hier zu betrieben

Und was soll das bringen? Damit wären die Gewinne dieser Niederlassung, die eine Betriebsstätte sowohl nach DBA also auch nach AO ist, doch in Deutschland bei der KSt und bei der GewSt steuerpflichtig.

Es darf eben keine Betriebsstätte in Deutschland bestehen, um wenigstens die GewSt zu vermeiden. Allerdings weiß ich nicht, welche Gewerbesteuern der niederländische Staat so vorsieht.

Domeonline 
Fragesteller
 08.03.2021, 14:59

Hallo EnnoDerDritte,

das stimmt, ideal wäre es natürlich in Deutschland keine Betriebsstätte zu haben aber dies wird schwierig solange ich in Deutschland meinen Lebensmittelpunkt, bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort habe und ich nicht für jede operative und "wichtige" Entscheidung ins Ausland fahren will.

Die Idee wäre die 2 Betriebsstätten zu gründen und jeder übernimmt die Tätigkeit die er gut kann. Z.B wäre dann in Deutschland der reine Aktienhandel.

Da es sich um eine vermögensverwaltende Gesellschaft handelt wären dann 95% der Veräusserungsgewinne aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften freigestellt und der Rest wird dann mit der KSt und GewSt steuerpflichtig.

In Holland würden dann Optionen und Futures gehandelt werden.

Der Vorteil wäre, dass die unterschiedlichen Einkommenstöpfe, die in Deutschland getrennt voneinander versteuert werden müssten über dieses Mutter-Tochter Modell geschickt kombiniert werden könnten.

soweit zur Idee :) Aber natürlich weiss ich, dass es sehr komplex ist und dies auch kein Ersatz für eine Beratung sein soll, sondern lediglich ein Gedankenaustausch.

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