Anteil Geschäftsidee bei Unternehmensgründung

2 Antworten

Es gehört zur Idee natürlich auch der Weg zur Umsetzung, zur Vermarktung, zur Weiterentwicklung und letztendlich auch die Entwicklung neuer Ideen. Daher wird es in einem Unternehmen (vielleicht der Einfachheit halber anfangs eine UG) immer eine schwer zu bewertende Verteilung von Fähigkeiten und eingebrachten Leistungen geben.

Ich würde davon ausgehen, daß wenn sich nicht eine asymmetrische Aufteilung aufdrängt, die gleichberechtigte Aufteilung sinnvoll ist. Das Eine geht nicht ohne das Andere in Deinem Fall und letztendlich geht es dabei ja nicht nur um Chancen, sondern auch Risiken und das Tragen bzw. Treffen unternehmerischer Entscheidungen. Das wird die erste Probe sein, ob diese Form der Zusammenarbeit klappt. Auch über noch nicht gelegte Eier läßt sich vortrefflich streiten.

Es ist ja auch so, daß sich ein Startup Aufgabenteilungen erst suchen muss, d.h. wenn nun aus irgendwelchen Gründen Deine Aufgaben etwas weniger Umfang haben als die des Kollegen, dann muss man vielleicht nicht die Geschäftsanteile anders aufteilen, sondern die Aufgaben und Verantwortlichkeiten?

Ohne Kenntnis dessen worum es wirklich konkret geht, welche Aufgaben wem zugedacht sind und wie die weitere Vorgehensweise von wem getrieben wird, kann man jedoch nicht wirklich viel sagen.

Es ist schwer aufgrund dieser dünnen Information einen fundierten Rat zu geben. Die gescheiterten Internet -Ideen sind Legion. Du schreibst noch nichtmal, ob Du eine Geschäftsführerposition einnehmen wirst oder nicht.

Als Geldgeber würde ich nur eine Minderheitsbeteiligung übernehmen, damit der Ideengeber auch das größere Risiko trägt, wenn die Idee flopt. Wichtig ist neben der Höhe der Beteiligung auch die Ausgestaltung des Gesellschaftervertrages.