Meine Eltern hinterlegten beim Amtsgericht ein gemeinsames Berliner Testament.
Als mein Vater starb, forderte Mutter eine Unterschrift beim Notar von mir, wodurch sie Alleinerbin meines Vaters wurde.Sie meinte damals, ich hätte keinerlei Nachteile dadurch, das Testament würde nicht beeinträchtigt.
Auch derNotar sagte, das gemeinsame Testament könne auch durch meine Unterschrift nie mehr geändert werden. Es sei so, daß ich nach dem Tod des Längstlebenden Alleinerbin des gesamten, noch vorhandenen Vermögens werdenw würde und darüber frei verfügen könne, so steht's im Testament, habe Abschrift bekommen.
Meine Eltern wollten immer, daß ich im Alter miet .- und sorgenfrei leben kann. Deshalb wurde sogar mein Sohn, dem beide erst 1/4 des Vermögens zukommen lassen wollten, nachträglich gestrichen, damit ich ihn nicht evtl. im Erbfall auszahlen muß.
Nun ist Mutter letzten Monat verstorben und ich musste erfahren, daß sie ihrem Lebensgefährten ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eintragen ließ!
Ich bin fassungslos und kann es mir nur erklären, daß ihre beginnende Demenz ihr den Verstand vernebelte! Der Typ arbeitete voll darauf hin, trieb alle Freunde meiner Mutter weg und verbot sogar meinem Sohn, daß er seine Oma besuchen kann.
Mutter ließ das alles zu.....aber daß ich nun ein beschwertes Erbe haben soll,ist die Krönung!! Konten, Lebensversicherung hat er sich schon einverleibt.....ich kann nicht in mein Elternhaus......wer weiß, was schon alles weggeschafft würde.
Ist es nicht so, daß sie hätte zwar alles verprassen können, aber falls ich Erbe, daß ich darüber auch, wie im gemeinsamen Testament verfasst, FREI verfügen kann.....??
Ist dieses Vermächtnis denn überhaupt rechtsgültig, stellt es doch eine erhebliche Minderung meines Erbes dar, was im Testament absolut GARNICHT gewollt ist.
Ich selbst bin 90 schwerbehindert, schwere Lungenerkrankung..... wäre schön gewesen im Alter mietfrei wohnen zu können.....so war das gemeinsame Testament auch angedacht!!!! Nun hab ich ein Haus und doch nichts, ausser Unkosten!
Der Typ lässt uns auch nicht ins Haus! Könnte ich ihm eigentlich das Inventar, Heimtextilien, Bilder, Traktor zum Rasen mähen.....ausräumen?
Darf ich den größten Teil des Grundstücks verkaufen??? Damit könnte ich Anwalt bezahlen!??
Habe auch Angst vor den Kosten eines evtl. Prozesses!
Bitte helft mir!! Ich hoffe, ihr habt Antworten für mich!
Der Notar sagte, das gemeinsame Testament könne auch durch meine Unterschrift nie mehr geändert werden. Es sei so, daß ich nach dem Tod des Längstlebenden Alleinerbin des gesamten noch vorhandenen Vermögens werde.
Meine Eltern wollten immer, daß ich im Alter miet .- und sorgenfrei leben kann. Deshalb wurde sogar mein Sohn, dem beide erst 1/4 des Vermögens zukommen lassen wollten, nachträglich gestrichen, damit ich ihn nicht evtl. im Erbfall auszahlen muß!
Und dann vermacht mir die Mutter ein Haus mit Wohnrecht !!!!