Rechtliche Handhabung bei Unterschlagung von Erbe

2 Antworten

Wenn in dem notariellen (und auch im handschriftlichen) nur gesagt ist: "meine Nicht .... ist alleinerbin," dann ist es fast unmöglich zu beweisen, das nicht vorher mit Recht den Schmuck und das Geld verschenkt hat.

Wenn aber im Testament der Schmuck udn Geld genannt wurden: "Meine nicht soll als Alleinerbind, die Bankguthaben, das Bargeld und den Schmuck bekommen," dann müßte schon einiges an Beweisen vorgelgt werden. Insbesondere wenn die Tante vorher im Haus war udn "aufgeräumt" hat.

Ich glaube nicht, dass Du da was tun kannst. Du kannst ja nicht beweisen, dass alles unrechtmäßig genommen wurde und auch nicht, ob die Tante nicht tatsächlich ihre Meinung geändert hat, und die Dinge verschenkt hat. So ist das leider manchmal.