Meine Mutter ist 2010 verstorben und 2012 hat der Vater das Haus auf meine Schwester überschrieben . Vater lebt noch . Erbe ich als Bruder etwas?

5 Antworten

Der Pflichtteil der Mutter ist verjährt (3 Jahre).

Auf das Haus hättest du bis 10 Jahre nach der Schenkung einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Nur mindert sich der Wert für dich jedes Jahr um 10 %. Es ist also schon nur mehr 40 % übrig und 2022 alles weg.

Sonst erbst du dann, wenn dir der Vater etwas vererben will. Wenn es kein Testament gibt, teilt sich das Erbe auf die Erben auf.

Alternativ (wenn er dich also enterbt) hast du einen Pflichtteilsanspruch. Das ist der halbe Erbteil, aber in Cash.

Richtig.

Oder wenn der Vater stirbt und dann die Schwester und diese keine Abkömmlinge hat.

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Vielen Dank für die Antwort.

Ich werde wohl zum Anwalt gehen müssen, um Licht in das große Dunkel zu bekommen. Testament ja oder nein.. Enterbt ja oder nein...

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@Kai24

Was soll dir der Anwalt sagen???

Einziger Ansatz wäre, dass Pflichtteilsansprüche gegen die Mutter noch nicht verjährt sind.

Dein Vater lebt noch und kann mit seinem Vermögen machen, was er will.

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Diese Frage ist nicht zu beantworten. Es fehlt nämlich etwas im Mittelteil:

Wer ist Eigentümer des Hauses zu Lebzeiten der Mutter gewesen? Beide Elternteile gemeinsam, die Mutter alleine oder der Vater alleine?

Man kann nichts vererben was man nicht hat. War der Vater schon immer Alleineigentümer, hattest Du nach dem Tod der Mutter jedenfalls keine Ansprüche.

Bei den anderen beiden Alternativen steht die Frage zur Beantwortung an, aus welchem Rechtsgrund der Vater das Haus als Eigentümer übernommen hat.

Lag ein diesbezügliches Testament vor, hättest Du nur den Pflichtteilsanspruch und der wäre verjährt.

Ohne Testament bist Du aber Miteigentümer geworden. Das Grundbuch wäre bei Eintragung des Eigentums auf den Vater unrichtig gewesen. Da die Schwester die persönlichen Verhältnisse kennt, hatte sie auch nicht gutgläubig Alleineigentum durch Schenkung erwerben können.

Und weiter geht's:

Ob Dir wegen der Schenkung des Hauses an die Schwester überhaupt noch Pflichtteilsergänzungsansprüche zustehen können hängt nicht nur vom Zeitablauf ab, sondern auch darum, wie hoch das sonstige Erbe noch ist.

Ganz schön kompliziert? So ist das bei Rechtsfragen nun einmal und Fragesteller die einem Schweigeorden angehören machen die Arbeit nicht einfacher.

Hallo auch Dir vielen Dank für das antworten.

Ich werde versuchen die Fragen von Dir zu beantworten.Ob Vater und Mutter zu Lebzeiten Eigentümer waren, kann ich nicht beantworten. Ich weiß nur, dass bei umschreiben auf meine Schwester ( 2011 und nicht 2012 ) der Vater alleine im Grundbuch stand.

Ich kann die Frage nicht beantworten, ob es ein Testament gab oder gibt.

Ich glaube nicht, dass außer dem Haus nichts zum vererben ist. Es gab mal ein Grundstück und das wollte meine Mutter meinem Sohn vererben aber ob es das noch gibt weiß ich leider nicht.

Ich kann Dir versichern, ich habe kein Schweigegelübde abgelegt. Ich habe hier das geschrieben . Wenn ich mehr wüsste, würde ich es hier schreiben.

Der einzige Weg wird wohl der sein zum Anwalt.

Vielen Dank und Gruß

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@Kai24

Ein Anwalt würde ohne Informationen auch auf dem Schlauch stehen und erst einmal nach Mitteln und Wegen suchen müssen, die zu bekommen.

Ob ein Testament existiert hat müßte man beim Nachlaßgericht erfragen können.

Wer wann Eigentümer gewesen ist kann man beim Grundbuchamt erfragen.

Ohne Anwalt ist es für Dich etwas schwierig diese Informationen zu bekommen. Die Behörden haben nämlich auch so etwas wie ein Schweigegelübde und das nennt sich rechtliches Interesse.

Wenn Du Dir das zutraust, dann gehe doch einfach zum zuständigen Grundbuchamt und bitte um Einsicht in das Grundbuch des fraglichen Grundstücks.

Du solltest Dir dann unbedingt vorab eine glaubwürdig klingende Story zum rechtlichen Interesse zurecht legen um nicht gleich abgeschmettert zu werden.

Wenn es Dir gelingt über die Eigentumsverhältnisse Klarheit zu verschaffen kannst Du Dir eventuell ja den Weg zum Anwalt sparen und damit auch eine ganze Menge Geld.

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Nach den Ergänzungen auch meine Rückfrage stellt es sich etwas transparenter dar.

Beim Tod der Mutter hättest du sehr wohl etwas bekommen müssen, und zwar mindestens den Dir gesetzlich zustehenden Pflichtteil (falls es ein Testament gegeben hat) oder 1/4 der Erbmasse. Aber das ist Schnee von gestern, denn diese Ansprüche sind verjährt.

Ob Vater deren Anteil am Haus von Mutter geerbt hat oder ob es ihm schon vorher alleine gehört hat, das ist jetzt irrelevant, da Ansprüche von dir ja verjährt sind. Also gehörte es ihm im Jahr 2012 alleine und er kann im Prinzip damit machen, was er will. Deshalb es auch Deiner Schwester schenken (=umschreiben).

Interessant wird es erst, wenn Vater jetzt vor dem Jahr 2022 verstirbt. Denn dann greift für diese Schenkung die "10-Jahres-Abschmelzung". Diese besagt sinngemäss, dass vom Wert des verschenkten Haus jedes Jahr 1/10 ab Schenkungsdatum abgezogen wird und für den verbleibenden Betrag ein Anspruch des Erben oder Pflichtteilberechtigten vorhanden ist.

Du kannst hier alles noch etwas ausführlicher nachlesen:

https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/pflichtteilsergaenzungsanspruch/pflichtteilsergaenzungsanspruch-verjaehrung.html

Grds. beerbst du als Kind deine Mutter und deinen Vater bei ihrem Tod.

Sofern dem kein Testament entgegenstünde und die Eltern ohne bes. notarielle Güterstandsvereinbarung im gesetzl. Güterstand der Zugewinngemeinschaft miteinander verheiratet waren, beim Tod der Erstversterbenden 1/4 ihres Reinnachlasses, also dem, was nach Abzug (auch hälftig gemeinsamer) Verbindlichkeiten und Bestattungskosten von ihrem Vermögen verbliebe, beim Tod des längstlebenden Vaters neben deiner Schwester die Hälfte seines Reinnachlasses.

Sofern du nicht nach dem Tod eurer Mutter deinen Verzicht an dem Erbe der Mutter deinem Vater gegenüber ausdrücklich erklärt hättest, besteht dieses Erbrecht noch. Das kann man fordern oder stillschweigend dem Vater zur Verfügung überlassen in der Erwartung, es bei seinem Tod noch zu bekommen.

Das Haus steht offensichtlich im Alleineigentum eures Vaters. Wäre deine Mutter grundbuchlich Miteigentümerin gewesen, hätte es nicht deiner Schwester übertragen werden können, da weder die dazu erforderliche Unterschrift der Miteigentümerin beigebracht werden konnte noch die der rechtsnachfolgenden Erben, mithin deiner, der du 1/4 ihres Eigentumsrechtes geerbt hättest.

Oder es wurden lediglich die eigenen und durch Erbe erworbenen Eigentumsanteile des Vaters deiner Schwester übertragen.

An dieser lebzeitigen Schenkung hast du 10 Jahre lang, ab dem zweiten alljährlich um jeweils 10% abgeschmolzenem Schenkungswert einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, sofern dein tatsächliches Erbe ohne den Hausanteil weniger Wert wäre als der dazu fiktive hälftige Nachlasswert mit abgeschmolzenem Schenkungswert.

Sofern bei der Schenkung ein Wohnungsrecht oder eine Pflegepflichtvereinbarung vereinbart wäre, mindert das den Schenkungswert.

G imager761

Hallo , ich wollte mich jetzt erst mal bei allen Menschen hier im Forum bedanken, welche versucht haben, mir bei meinem Problem zu helfen.Die vielen Antworten von Euch waren sehr viel Input und ich habe die Antworten sehr oft durchgelesen. Deshalb versuche ich jetzt langsam Licht ins Dunkle zu bekommen, ohne gleich mit Rechtsanwälten Geld zu verbrennen, welches ich auch nicht wirklich habe.

Ergänzung zu meinem Problem : Vor zwei Tagen teilte mir meine Exfrau( hat noch Kontakt zu meinem Vater) mit, dass wohl meine Schwester meinem Vater jeden Monat Geld geben würde, als Übernahme vom Haus. Ob das stimmt , keine Ahnung.

Ich habe heute beim Grundstücksamt einen Antrag auf Einsicht des Grundbuches gestellt. Nachdem ich mit der Dame vom Amt am Tel gesprochen habe, riet diese mir, dass ich nur eine Chance auf Antwort bekäme, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ich habe mir Ihr kurz über meine Situation gesprochen und Sie meinte genau so , sollte ich es auch niederschreiben, mit Antrag auf Einsicht in das Grundbuch.

Nun warte ich mal ab, ob das Grundbuchamt mir den Auszug zuschickt.

Danke und beste Grüße

Kai24

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Jetzt versuche ich noch auf G imager 761 zu antworten.

Ich kann nicht beantworten, ob es überhaupt ein Testament gibt und wenn, weiß ich natürlich auch nicht was darin steht. Kann ich Einsicht auf das Testament bekommen ? Wie ich unten schon geschrieben habe, ist es wohl auch keine Schenkung, denn laut meiner Exfrau, bekommt mein Vater jeden Monat einen Obolus für das Haus aber wieviel konnte Sie auch nicht sagen. Gibt es da einen Unterschied, ob er das Haus verschenkt oder wenn er von seiner Tochter monatlich Geld dafür bekommt ??

Ich hatte meinem Vater niemals erklärt, dass ich auf das erben verzichten wolle.Ich bin nie vom Nachlassgericht angeschrieben worden. Ich war in Trauer und ich dachte einfach, meine Mutter ist Tod und jetzt gibt es nur noch den Vater. Vielleicht blauäugig aber an mehr dachte ich nicht.

Ich weiß auch nicht ob Eigentumsanteile übertragen worden sind.

Ich erledigte die Dinge wie : Schreiben an Rentenversicherung , Todesanzeige , Grab etc.

Ans erben dachte ich natürlich nicht..

Ich würde auch mal davon ausgehen, dass mein Vater vor dem Tod meiner Mutter als einziger im Grundbuch stand und ich das vielleicht auch bejahen kann, wenn ich Auszüge aus dem Grundbuch bekomme.

Vielleicht steht dort auch drinnen, ob es noch weitere Grundstücke gibt.

Haltet mich jetzt bitte nicht für Geldgierig, ich möchte einfach nur wissen wo ich stehe. Ich hätte gerne eine heile Welt und auch eine intakte Familie, ein zusammenhalt der Familie, was sich bestimmt jeder wünscht. Leider ist dies bei meiner Familie nicht möglich.

Ich Danke Euch für die Geduld

Gruß Kai24

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@Kai24

Als Kind bist du gesetzl. Erbe deiner Mutter und deines Vaters n. § 1924 I BGB.

Natürlich kan man beim Nachlassgericht am Amtsgericht, das für den Sterbeort der Mutter zuständig ist nachfragen, ob sie ein dazu abweichendes Testament errichtet hat, sich beim zuständigen Grundbuchamt erkundigen, ob sie Immobilienbesitz besaß und die sog. Erbfallmeldung der Bank über ihr Geldvermögen am Sterbetag steht dir dort auch zu.

Oder man bittet den Witwer wie die miterbende Schwester, Einblick in die Nachlassunterlagen der verstorbenen Mutter nehmen zu dürfen, was 8 Jahre nach Ihrem Tod natürlich kein nachvollziehbares Bild mehr ergeben dürfte

Nur welche Verfügungen dein Vater über sein Haus trifft, ob er es verschenkt, auf Leibrentenbasis und/oder gegen Wohnrecht und Pflgepflichtvereinbarung deiner Schwester überlies, müssen dir beide nicht offenbaren.

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Bevor die Erbfolge beim Tod der Mutter nicht transparent dargestellt ist kann keine Beurteilung der derzeitigen Situation erfolgen.

Deshalb erst mal ein paar Gegenfragen:

  • Hast Du etwas geerbt als Deine Mutter verstorben ist? Wenn ja, was? Wenn nein, warum nicht?
  • Wer war im Grundbuch als Eigentümer vor dem Tod der Mutter eingetragen? Vater allein? Mutter allein? Beide zusammen?
  • Wenn beide zusammen Eigentümer waren oder es Mutter alleine gehört hat, warum hat Vater dann das Haus alleine geerbt?

Hallo und erst einmal vielen Dank für Deine Antwort. Hier die Antwort der Gegenfrage. Als meine Mutter 2010 verstarb, hatte ich nichts geerbt. Warum: Für mich war klar, wenn meine Mutter stirbt, geht das Erbe automatisch auf meinen Vater über und vielleicht bin ich blauäugig aber für mich war erben zu dem Zeitpunkt überhaupt kein Thema.

Grundbuch : Was vor dem Tod im G.Buch eingetragen war , ist mir nicht bekannt.Ich weiß nur das bei Umschreibung auf meine Schwester ( das war schon 2011 und nicht 2012 ), mein Vater als Eigentümer eingetragen war.

Ich wusste auch nicht ob es ein Testament gab oder jetzt noch gibt und es liest sich bestimmt total bescheuert, aber ich weiß eigentlich nur, dass mein Vater das Haus auf meine Schwester am 02.2011 umgeschrieben hat und wahrscheinlich nur, weil er die Gebäudeversicherung kündigen wollte ( Eigentümerwechsel auf Schwester ).

Es wird wahrscheinlich keinen anderen Weg geben, als einen Anwalt einzuschalten, welcher viellleicht klären kann, was mir überhaupt noch zusteht.

Vielen Dank und Gruß

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