Sind Tante und Cousine bzw. Cousin in gleicher Weise erbberechtigt?

1 Antwort

Prüfen wir die gesetzliche Erbfolge.

Kinder hat der Verstorbene wohl nicht gehabt und auch keine Ehefrau, denn sonst hättet Du die bestimmt erwähnt.

Damit wären die Eltern die gesetzlichen Erben. Die sind verstorben.

Also die Großeltern. auch die sind verstorben.

Dann die Kinder der Großeltern. Somit die Geschwister der Eltern, somit auf Seiten des Vaters die Schwester, Deine Mutter (Tante des Verstorbenen).

Auf der mütterlichen Seite ist die Schwester verstorben. An deren Stelle treten deren Kinder.

Also nach dem Sachverhalt erbt Deine Mutter 1/2 und die beiden Kinder der Tante die andere Hälfte, also je 1/4.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung