Supermarkt-Einkauf als Kleinunternehmer absetzen?

2 Antworten

Die erste Frage, die Du stellen solltest, ist, ob es sich um eine Bewirtung oder nur Aufmerksamkeiten handelt. Servierst Du zur Weihnachtszeit den Arbeitnehmern oder Kunden bei einem Meeting Stollen, Plätzchen und einen alkoholfreien Weihnachtspunsch, so ist das noch keine Bewirtung. Servierst Du ein gebratenes Hühnchen mit Bratkartoffeln und einem netten Wein dazu, dann wäre das Bewirtung.

Der Unterschied besteht darin, dass Aufmerksamkeiten vollständig und Bewirtungskosten nur teilweise als Betriebsausgaben angesetzt werden können.

Wenn ich also ein Stück Fleisch vom Grill mit Kartoffelsalat und einem Bier den Kunden serviere, ist das ziemlich klar eine Bewirtung. Wenn auf dem Tisch nur Kekse, Kuchenstücke oder (meine Präferenz) etwas Lokum steht, zu dem Tee und Kaffee serviert werden, dann kann das als "Aufmerksamkeit" angesehen werden.