Fahrtkosten Kleinunternehmer von der Steuer absetzen?
Hallo zusammen,
ich würde gerne meine Fahrtkosten als Kleinunternehmer von der Steuer absetzen. Bei mir wird es wie folgt ablaufen:
15 km ab Wohnort sind für den Kunden kostenlos, ab 15 km muss der Kunde einen Satz pro km bezahlen.
Kann ich die 15 km dann von der Steuer absetzen, da der Kunde diese nicht zahlt?
Muss ich hierzu ein Fahrtenbuch führen, da ich mit dem PKW auch privat fahre, oder reicht es wenn ich einen Beleg in Form einer Rechnung oder Vertrag habe?
Und wenn die Rechnungsadresse nicht gleich dem Fotoshooting Ort ist, muss ich den Ort dann in der Rechnung aufführen für die Fahrtkosten?
Vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Wenn Du betrieblich unterwegs bist, sind die Kosten, die dadurch entstehen Betriebsausgabe.
Wenn das Fahrzeug zu weniger als 50 % betrieblcih genutzt wird, geschieht es durch Abzug der Kilometerpauschale.
Dabei ist übrigens egal, ob Du zum Kunden fährst, oder zur Post, um ein Paket abzuholen.
Das Du Dir einen Teil der Kosten ggf. vom Kunden zahlen lässt, ist irrelevant, sondern nur gut für Deine Einnahmen.
Ausserdem könnte es ja auch mal sein, dass Du für einen größeren Auftrag auf die Erstattung der Fahrkosten verzichtest.
- Das hat mit der Kleinunternehmerregelung absolut nichts zu tun, die bezieht sich nur auf die UMSATZsteuer.
- Du setzt die ganzen 30 km als Fahrtkosten an und die Fahrtkostenerstattung als Erlös.
- Du solltest zumindest glaubhaft machen können, dass Du nicht mehr als 50 % der Gesamtkilometer für den Betrieb zurücklegst.
- Ja, solltest Du.