Fahrtkosten Kleinunternehmer von der Steuer absetzen?

2 Antworten

Wenn Du betrieblich unterwegs bist, sind die Kosten, die dadurch entstehen Betriebsausgabe.

Wenn das Fahrzeug zu weniger als 50 % betrieblcih genutzt wird, geschieht es durch Abzug der Kilometerpauschale.

Dabei ist übrigens egal, ob Du zum Kunden fährst, oder zur Post, um ein Paket abzuholen.

Das Du Dir einen Teil der Kosten ggf. vom Kunden zahlen lässt, ist irrelevant, sondern nur gut für Deine Einnahmen.

Ausserdem könnte es ja auch mal sein, dass Du für einen größeren Auftrag auf die Erstattung der Fahrkosten verzichtest.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
  1. Das hat mit der Kleinunternehmerregelung absolut nichts zu tun, die bezieht sich nur auf die UMSATZsteuer.
  2. Du setzt die ganzen 30 km als Fahrtkosten an und die Fahrtkostenerstattung als Erlös.
  3. Du solltest zumindest glaubhaft machen können, dass Du nicht mehr als 50 % der Gesamtkilometer für den Betrieb zurücklegst.
  4. Ja, solltest Du.