Darf ich die Kosten für eine Konferenz in New York absetzen?

4 Antworten

Ich halte die Aussage des Kollegen @RatsucherZYX für etwas optimistisch.

Wenn die Konferenz 1 Tag dauert, aber mit einem Urlaub von 14 Tagen kombiniert wird, müsste man eine sehr gute Begründung haben, dass man diese Konferenz auf jeden Fall besuchen musste und dann nur weil man ohnehin da war, noch die Zeit für den Urlaub geblieben ist.

Und  Du schreibst, Du hast die Konferenz jetzt entdeckt. Wenn die also erst propagiert wird, nachdem Du Deine Reise schon gebucht hattest, wäre es kaum zu begründen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Sehe ich auch so.

Wenn der Betriebsprüfer sich die zeitliche Reihenfolge der Buchungen ansehen sollte, könnte er die anteiligen Flugkosten möglicherweise ganz streichen. Der Urlaubszweck stand eindeutig im Vordergrund der Flugbuchung. 

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Ja, wenn Du Dir eine Bestätigung des Veranstalters mitbringst, dass Du dort gewesen bist und teilgenommen hast, ist der Flug absetzbar.

Dass Du die Gelegenheit genutzt hast, in NY danach Urlaub zu machen ist Deine Privatangelegenheit (für das Finanzamt).

Nach meinem Kenntnisstand dürfen die gemischten Reisekosten (hier die Flugticketkosten) aufgeteilt und nur zeitanteilig abgesetzt werden, also 1/14. Mehr dazu unter:

https://www.smartsteuer.de/portal/tipp/mischkosten-aufteilungsverbot-gekippt/384.html

Wenn Du das dem Finanzamt so schilderst, dass du die Konferenz rein zufällig im Urlaub entdeckt und besuchst hast, wird es nichts mit steuerlich absetzen. Der Urlaub war rein privat veranlasst.

Außerdem müsste natürlich ein sachlicher Bezug zu Deinem Beruf nachgewiesen werden. Einem beruflichen Bankräuber z.B. wird dies bei einer Konferenz über Gentechnologie nicht gelingen.