Was kann man als Betriebskosten steuerlich absetzen?
Hallo liebe Leute!
Ich bin vor 3 Wochen umgezogen in eine grössere Wohnung und hatte natürlich diverse Ausgaben. Hier eine kleine Übersicht:
- Boden selber verlegt (ca. 1.500 Euro)
- Schreibtisch (50 Euro)
- Whiteboard (100 Euro)
- TV Schrank mit Aufbewahrungsmöglichkeiten für Ordner, Bücher, etc (120 Euro)
- Kühlschrank (500 Euro)
- Transporter Mietkosten (120 Euro)
- Sonstige Möbel für die Einrichtung (ca 500 Euro)
Was kann man davon steuerlich absetzen als Betriebskosten?
Extra: Ich habe mal gelesen, dass man auch Miete und Internetkosten absetzen kann. Jedoch bin ich mir nicht ganz sicher, ob dies wirklich geht, da ich die Wohnung natürlich auch bewohne und nicht nur als Büro nutze.
Vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
Die Gegenstände, die betrieblich genutzt werden, da können die Anschaffungskosten als Betriebsausgaben, bzw. Anschaffungskosten angesetzt werden.
Der Kühlschrank wird ja vermutlich mehr für die private Butter und den Joghurt genutzt, als für den betrieblichen Champagner, um mit Kunden einen Vertragsabschluss zu feiern.
Die Transportkosten wären ggf. aufzuteilen.
Die anteilige Miete kann abgezogen werden, wenn es einen Raum gibt, der ausschließlich betrieblich genutzt wird. Also keine Arbeitsecke im Wohnzimmer.
Betriebsausgaben sind Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind.
Damit kommt man eigentlich sehr gut klar. "Kaufe ich dies, weil ich es im Betrieb brauche?" ist die Antwort "Ja" ist es Betriebsausgabe.