Subunternehmerrechnung zzgl. Umsatzsteuer?
Hallo,
ich bin als Subunternehmer für ein Generalunternehmen tätig. Nun muss ich die erste Rechnung schreiben. Das Generalunternehmen stellt die Rechnung zzgl. Umsatzsteuer an den eigentlichen Auftraggeber. Der Generalunternehmer ist vorsteuerabzugsberechtigt. Stelle ich meine Rechnung mit oder ohne Umsatzsteuer an das Generalunternehmen? Ich bin kein Kleinunternehmer und bei meiner beratenden Dienstleistung handelt es sich nicht um eine Bauleistung.
Würde mich Infos freuen!
3 Antworten
Im Bau kann es sein, dass der Generalunternehmer die Umsatzsteuerpflicht übernimmt. Das müsste dann aber vertraglich vereinbart sein. Dann würde er alles was mit der Umsatzsteuer zu tun hat übernehmen, und Du stellst die Rechnungen dann ohne Umsatzsteuer.
Wenn Du nichts diesbezüglich im Vertrag mit Deinem Generalunternehmer findest, bist Du umsatzsteuerpflichtig und musst diese in Rechnung stellen und ausweisen. Außer Du unterliegst der Kleinunternehmerregelung.
Ich bin kein Kleinunternehmer und bei meiner beratenden Dienstleistung handelt es sich nicht um eine Bauleistung.
Also schreibst Du Deine Rechnung ganz normal mit Umsatzsteuer.
Wenn Du kein Kleinunternehmer bist, dann bist Du verpflichtet, für Deine Leistungen Umsatzsteuer zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen.