steuern bzgl bundeswehr?
zählt das bundeswehrgehalt mit in den grundfreibetrag? Ich würde vor meinem Bundeswehrantritt am September noch Arbeiten und komme ohne mein Gehalt beim Bund auf unter dem Grundfreibetrag. Wenn ich jetzt das Gehalt vom Bund mitrechne komme ich auf über dem Grundfreibetrag. Kriege ich dann die Steuern nicht zurück am Ende des Jahres durch eine Lohnsteuererklärung?
3 Antworten
Das ist einfach weiteres Einkommen. Ob du trotzdem einen Teil der gezahlten Steuern zurückerstattet bekommst, liegt an der Höhe der Einkünfte.
Gehalt ist Gehalt. Auch der Wehrsold unterliegt dem Lohnsteuerabzug.
Wenn Du die Einkommensteuererklärung abgibst, wirst Du sehen, was rauskommt.
Da auch der Sold der BW der Einkommensteuer unterliegt, zählt dieses Gehalt logischerweise mit, ja!
Und ob Du Steuern mit der Steuererklärung zurück bekommst, hat damit eigentlich so gut wie gar nichts zu tun!
ALSO bekomme ich die steuern von dem Job jetzt alles zurück?