steuerliche Behandlung von Trading-Verlusten?


12.05.2020, 12:00

Da die Trading-Plattform keiner inländischen Bank, sondern einer im Ausland ansässigen Firma gehört, habe ich keine Steuerbescheinigung oder Verlustmeldung, nur eine Kontoübericht.

2 Antworten

Du kannst im Ausland erlittene Verluste nur mit im Ausland erzielten Gewinnen verrechnen.

Einreichen der Belege ist dennoch sinnvoll um eine Verlustfeststellung zu bekommen.

Dazu mußt du dir eine Verlustbescheingung von deiner Bank besorgen.

Das hättest du aber zum Ende des Jahres 2019 tun müssen. Zumindest bei meiner Bank ist das für das Vorjahr nicht möglich. Frag mal bei deiner Bank nach.