Verluste beim Verkauf von Aktien werden steuerlich anders behandelt als beim Verkauf von Fondsanteilen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Aktien und Rentenfonds werden mit dem jeweiligen Gewinn bzw. Verlust steuerlich berücksichtigt. Bei Mischfonds sind dies nur 85%, bei Aktienfonds 70%. Für Immobilienfonds gibt es eine Sonderregelung. Das nennt sich Teilfreistellung. Diese wurde eingeführt, da Fonds bereits auf Fondsebene versteuern und eine Doppelbesteuerung vermieden werden soll.

Weiterhin werden Aktienverluste gegen den Aktienverlusttopf verrechnet, während Fondsverluste gegen den Verlusttopf allgemein laufen.

Die Steuerverprobung sorgt dann für eine Erstattung bei der Berechnung von Verluste, wenn gezahlte Steuern nicht hätten gezahlt werden müssen. Wurde jedoch der Freistellungsauftrag in Anspruch genommen, so gibt es keine Erstattungen - lediglich der noch zu Verfügung stehende Betrag der Freistellung wird angepasst.

Die Verrechnung hängt also vom Stand der Verlusttöpfe und des Freistellungsauftrags ab.

@Gandalf: besten Dank für die Antwort!

Der Freistellungsauftrag wurde im Laufe des Jahres komplett in Anspruch genommen und es verblieben 0 Euro.

Aktienverkäufe fanden vorher keine statt und der Verlusttopf daher auch 0 Euro.

Verstehe ich das richtig, dass die oben im Eingangsthread geschilderte Vorgehensweise der Bank korrekt war?

Noch mal die Schilderung: Aktien mit Verlust verkauft. Auf der Abrechnung der Bank ist vermerkt: Bemessungsgrundlage -200€; Steuern 0€. Es wurden keine Kapitalertragssteuer, bzw. Soli erstattet mit der Abrechnung. Stattdessen wurde mein Freistellungsauftrag von Anfang des Jahres jetzt wieder hochgesetzt auf die ursprüngliche Summe.

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@kleinanleger87

Wenn Du Steuern gezahlt hast, dann würden diese zurückerstattet. Wenn nur der Freistellungsauftrag in Anspruch genommen wurde, dann wird der noch zur Verfügung stehende Teil des Freistellungsauftrags hochgesetzt. Es kommt also auf die Situation an, ob eine Steuererstattung oder eine Veränderung des Freistellungsauftrags stattfindet. Deine Bank scheint die Steuerverprobung nach jeder Verlusttransaktion zu machen.

Bei dem Verkauf mit Steuererstattung wurden bereits mehr Steuern gezahlt, als der Freistellungsauftrag abdecken konnte. Daher wurde der Topf der zu zahlenden Steuern reduziert - mit dem Effekt einer Erstattung.

Bei dem Verkauf mit Änderung des Freistellungsauftrags war dieser höchstens maximal ausgeschöpft, es gab aber keine bereits bezahlten Steuern. Daher erfolgte die Anpassung des Freistellungsbetrags.

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