Trading Steuern?

5 Antworten

Hallo, die bisherigen Antworten stirnrunzeln mich ein wenig.

Deine Ansichten aber auch etwas.

Mein Kenntnisstand:

Ein ausländischer Broker führt in D. keine Abgeltungssteuer ab.

Du bist aber in D. Steuerpflichtig und must deine Tradinggewinne in diesem Fall (ausländischer Broker) auf der Steuererklärung angeben (Anlage Kapitaleinkünfte).

Wenn diese über den Freibetrag von 801Euro pro Jahr liegen.

Und zwar ganz egal, ob du das Geld vom Konto abziehst oder nicht!

Die Antwort hier, dass nicht das Jahresende entscheidend sein soll, verwundert mich allerdings ein wenig.

Google sagt ganz allgemein:

Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, nämlich das zu versteuernde Einkommen, ist für ein Kalenderjahr zu ermitteln.

Schließlich kann man Gewinne mit Verlusten verrechnen (Achtung ggf. nicht, wenn es sich um unterschiedliche Anlageklassen handelt).

D.h. machst Du im Steuerjahr Tradinggewinne mit Aktien von 1000 Euro und Verluste mit Aktien von 199 Euro, hast du unter dem Strich nichts zu versteuern.

Vorausgesetzt Du hast nicht irgendwo Freistellungsufträge laufen.

Hoffe das ist jetzt soweit richtig. Wer es anders weiß, bitte korrigieren.

Woher ich das weiß:Recherche

Jeder Gewinn oder Verlust ist in dem Moment ein Gewinn oder Verlust, wenn der Verkauf erfolgt ist. In dem Moment ist das Geld "save". Wo das Geld liegt und was Du damit machst, ist unerheblich.

Jedes Geschäft wird separat betrachtet und am Jahresende muss der saldierte Gewinn versteuert werden.

Skurrile Vorstellung, dass man das Geld nur auf dem Konto liegen lassen muss, um es steuerfrei zu halten. Das wäre ja wirklich zu schön um wahr zu sein.

Von Experte wfwbinder bestätigt

Auch der Gewerbetreibende, der sein Geld versäuft und am Jahresende blank da steht muß sein Einkommen versteuern.

Sollte einem zu denken geben!

Nicht das Jahresende ist entscheidend, sondern ob bei einem Trade Gewinn entsteht. Ob man das Geld anschließend verjuxt, verspielt oder versäuft ist ohne Bedeutung.

Die Ausage dass nicht das Jahresende entscheidend sein soll, verwundert mich ein wenig.

Google sagt ganz allgemein:

Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, nämlich das zu versteuernde Einkommen, ist für ein Kalenderjahr zu ermitteln.

Schließlich kann man Gewinne mit Verlusten verrechnen, und nur Gewinne müssen versteuert werden (bisher).

Kannst Du mich berichtigen, wenn ich falsch liege?

Grüße

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Die Antwort von @Privatier ist absolut richtig, ich erlaube mir lediglich eine Klarstellung.

Da Du das Geld jederzeit auszahlen lassen könntest, ist es in Deiner Verfügung.

Damit ist es steuerlich zugeflossen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn es um die Besteuerung von Trading-Gewinnen geht, ist es wichtig, einen Steuerfachmann zu Rate zu ziehen, der mit den spezifischen Vorschriften in Ihrem Land und Ihrer Gerichtsbarkeit vertraut ist. Im Allgemeinen kann die Steuerpflicht für Trading-Gewinne jedoch von Faktoren wie der Haltedauer, der Art der gehandelten Wertpapiere und den Steuergesetzen Ihres Landes abhängen.

In vielen Fällen müssen Sie Ihre Trading-Gewinne melden und versteuern, auch wenn sie noch auf Ihrem Online-Brokerkonto liegen und nicht auf Ihr Privatkonto abgehoben wurden. Da die Steuergesetze von Land zu Land unterschiedlich sein können, sollten Sie sich unbedingt von einem Steuerfachmann beraten lassen, der auf internationale Besteuerung spezialisiert ist, oder die Steuerbehörden in Ihrem Land konsultieren.

Denken Sie daran: Auch wenn es sich so anfühlt, als sei das Geld nicht "sicher", bis es abgehoben wird, gelten die Steuerpflichten im Allgemeinen auf der Grundlage des erzielten Gewinns, unabhängig davon, ob er abgehoben oder reinvestiert wird. Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und mögliche Strafen zu vermeiden, sollten Sie sich von einem Fachmann beraten lassen und sich über die für Ihre Trading-Aktivitäten geltenden Steuergesetze informieren. Weitere Informationen finden Sie unter https://trading.de/lernen/trading-steuern/. Ich hoffe, dies hilft Ihnen weiter. lg