Steuerklasse nach Tod des Ehegatten?

2 Antworten

da meine Oma schon lange nicht mehr erwerbstätig ist? 

Und das soll der ehemalige AG vom Opa aus dem Kaffeesatz lesen? Außerdem könnte Oma ja selbst eine Betriebsrente haben.

Vielen Dank für die nette Antwort. Nicht. Mir schießen grad echt die Tränen in die Augen. Als hätte ich nicht schon genug Geraffel mit dem ganzen Gedöns.

0
@Uschi99

Sorry. Teile dem AG einfach mit (wenn es denn so ist), dass es die Hauptbeschäftigung ist. Dann sollte der Abruf bein FA auch ergeben, dass Steuerklasse 3 zurückgemeldet wird.

2
@Uschi99

Das war doch eine sachliche Anfrage des Arbeitgebers und eine sachliche Antwort von wassonst.

Es kann doch wirklich sein, dass die Oma früher Beamtin war oder eine Betriebsrente bezieht. In den Fällen zählen die Einnahmen quasi wie Arbeitslohn.

Das will der AG doch nur wissen, denn auch diese Betriebs-Witwenrente wird wie Arbeitslohn behandelt. Auch wenn niemand mehr arbeitet.

1
@Wassonst

Danke Ihnen. Mir war das mit dem Kaffeesatz gerade etwas zu derb. Bin zugegebenermaßen aktuell aber auch empfindlich, weil mir dieses ganze Geraffel mit Ämtern und sonstigen Verträgen dermaßen an den Nerven zerrt, ich kann es gar nicht beschreiben. Opa tot, Oma im Heim. Ich bin traurig und einfach nur platt.

0
@Andri123

Und das Witwensplitting bezieht sich nur auf das erste "als Arbeitseinkommen gewertete Einkommen" und nicht auf ein zweites.

Du musst also nachsehen, was Deine Oma sonst noch bezieht.

Aber noch alles Gute für Euch.

1

Kurz gefasst:

Wenn Oma sonst keine Betriebsrente erhält ist der ehemalige Arbeitgeber von Opa jetzt der Hauptarbeitgeber von Oma.

Und genau das muss ihm mitgeteilt werden.