Pflichtpraktikum als Hauptarbeitsverhältnis oder Nebenarbeitsverhältnis mit Nebenjob?

1 Antwort

Da stellt sich die Frage, ob Du Deine Steuer-ID dem Arbeitgeber von dem 450,- Euro Job gegeben hast.

Wenn nein, ist es völlig egal, weil das 450,- Euro Arbeitsverhältnis dann pauschal versteuert wird.

Wenn ja, dann solltest Du den Arbeitgeber des 450,- Euro Jobs bitten, auf Pauschalversteuerung umzustellen.

Dein Praktikum sollte das 1. Arbeitsverhältnis sein, weil Du dort mehr verdienst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Danke für die Antwort!

Mein Arbeitgeber vom 450,- Euro Job hat meine Steuer-ID vorliegen. Dann werde ich ihn bitten auf Pauschalversteuerung umzustellen.

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@Hydrano

Du kannst es auch lassen wie bisher, aber dann wird Dir etwas Lohnsteuer abgezogen, die Du über Deine Einkommensteuererklärung zurück bekommst.

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