Unternehmensanteile als Angestellter?

Hallo Liebe Leute,

undzwar habe ich ein etwas komplexes Anliegen.
Mein Cousin und ich sind in einem jungen Liefer- und Takeawayrestaurant angestellt.
Der Inhaber ist ein sehr guter Bekannter der uns mit ins Boot geholt hat.
Das Geschäft ist quasi ein Startup und soll in Zukunft ein Franchisesystem werden.
Die Zahlen sind exzellent und alles läuft auf Franchise hinaus.

Mein Cousin und ich sind aber keine normalen Angestellten, sondern wir sind quasi wie die Geschäftsführer. Wir kümmern uns um Einkauf, Personal, Logistik, Abrechnungen, Marketing etc. also um wirklich alles. Dementsprechend sieht auch unsere Arbeitszeit aus.
Unser Bekannter hat uns auch gesagt, dass er uns auf jeden Fall mit hochziehen will.

Gehaltstechnisch sieht das ganze natürlich nicht so super aus also man verdient schon gut und ich kann mich eigentlich nicht so stark beschweren, aber mehr geht natürlich immer.

Sollte es ein Franchisessytem werden, so wollen mein Cousin und ich definitiv Franchisegeber sein also Teil der Mutter und nicht Franchisenehmer. Wir sind nicht dran interessiert nur Filialleiter zu sein.

Die Frage lautet: Welche Möglichkeiten haben mein Cousin und ich?

Es handelt sich noch um ein Einzelunternehmen, aber soll in naher Zukunft eine GmbH werden.
Wir haben dran gedacht, dass mein Cousin und ich zb. ingesamt 40% oder 50% der GmbH kaufen und somit zu Gesellschaftern werden, sprich Stammkapital einzuzahlen.
Also quasi mit ins Startup einsteigen.
Ist das schon bei der Gründung der Gesellschaft möglich? Oder ist es schlauer, die Anteile erst später zu erwerben?

Wie wird der Unternehmenswert bemisst also woher weiß ich was 100% des Unternehmenswerts entspricht. Der Inhaber kann ja nicht einfach einen Preis erfinden oder ?

Im Netz hab ich oft etwas von „echten Optionen“ gelesen. Zum Beispiel wenn wir solche eine Abmachung treffen, aber die Umsetzung erst in der Zukunft liegen soll? Wir würden dann auch auf Gehaltserhöhungen verzichten.

Ihr müsst wissen, unser Bekannter würde dem höchstwahrscheinlich zustimmen, da er sowas schon öfters angesprochen hat, aber er hat nicht so viel Ahnung was die Umsetzung angeht.

Wäre echt Super, wenn einer mir mal die Möglichkeiten und die Umsetzung erläutern könnte, wie sowas in der Realität abläuft.

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Das ist ganz klar ein Fall für einen Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt. (Der WP kann auch einen „unabhängigen“ Unternehmenswert bestimmen)

Viel zu komplex für dieses Forum! Und viel zu viele Risiken.

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Wenn es um Randsteine am Gehweg geht, würde ich mich an Stadt oder Gemeinde wenden.

Ohne deren Auftrag darf da sowieso nichts passieren, da es sich um öffentlichen Raum handelt.

Und dort kann man den Verursacher ja mal erwähnen. Der Rest ist Sache der Stadt/ Gemeinde.

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Für den Veräusserer könnte ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegen, sodass er auf den Gewinn Einkommensteuer zahlen muss. Scheidet aus, wenn er die Immobilie schon über 10 Jahre besitzt oder ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken selbst nutzt. Ein mögliches Doppelbesteuerungsabkommen wäre zu beachten.

Im Ausland könnten natürlich auch Steuern anfallen, das hängt dann von den dortigen Steuergesetzen ab.

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Die Bank will sich nicht auf einzelne Beträge festlegen lassen, sodass nicht der Eindruck entsteht, man hätte einen Anspruch auf eine Aufnahme in den entsprechenden Kundenkreis.

Man ist als Kunde ja auch nur interessant, wenn man die Bank mit dem Geld arbeiten lässt.

Wenn du zur deutschen Bank gehst und dort 2 Mio aufs Sparkonto legen willst und sonst nichts, wird man wohl nicht ins Wealth Management kommen.

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Bruder und das Erbe unserer Mutter?

Hallo erstmal,

Es wird ein langer Text und ich entschuldige mich schon Mal im Vorhinein. Aber ich hoffe auf ein bisschen Hilfe.

Vorab zur Geschichte. Die letzten 4 Wochen vor dem tot meiner Mutter habe ich sie gepflegt. Im selben Zeitraum war die Flut im Kreis Ahrweiler. Also habe ich nicht nur meine Mutter gepflegt, sondern auch für die Familie meines Bruders und der Familie meiner Schwägerin eingekauft, gekocht, geputzt und gewaschen. Mein Bruder konnte sich deshalb komplett aufs räumen der überfluteten Räume kümmern. Meine Mutter war stink sauer das ich das gemacht habe, sie sagte die würden dir und mir auch nicht helfen. Ich sagte ihr es ist doch mein Bruder. Einen Streit den ich sehr bereue.

Ich wohnte mit meiner Mutter zusammen habe aber manchmal 2 Wochen bei meinem Freund Zeit verbracht. Bin aber immer noch bei meiner Mutter gemeldet. Wenn ich Zuhause war, waren wir einkaufen, waren auf der Bank oder beim Arzt. Ich habe mit ihr alle Sachen des täglichen Lebens erledigt.

Seit dem tot meiner Mutter herrscht hier Krieg.

Mein Bruder möchte,

1) den Hund. Es ist ein Rassehund aber schon 11 Jahre alt. Ich habe sie damals gekauft, Kaufvertrag vorhanden, stehe im Impfpass und bin beim Tierarzt eingetragen. Der Hund war aber über meine Mutter versichert und gemeldet. Versicherung war billiger da sie bis zur Rente öffentlicher Dienst war.

2) Geld. 2014 bekam ich 45.000€ Schmerzensgeld ausgezahlt, der Grund war ein schwerer Verkehrsunfall. Das Geld ging auf das Tagesgeldkonto meiner Mutter. Wir haben uns gut verstanden und vertraut. Von dem Geld sind noch 12.000€ übrig. Mein Bruder behauptet nun das das Geld Teil des Erbes ist. Trotz ich das Gegenteil beweisen kann.

3) mein Auto. Von dem Schmerzensgeld habe ich mir ein gebrauchtes Auto gekauft. Das wurde auf meine Mutter zugelassen halt weil es billiger war. Jetzt sagt mein Bruder das die Hälfte des Autos ihm sei. Aber der Kaufvertrag läuft auf mich, mein Bruder war bei der Unterzeichnung dabei.

4) ganz wichtig mein Elternhaus. Ich würde das Haus gerne übernehmen. Geld dafür würde mir mein Freund geben. Das Haus hat auch keinen Wert. Das Haus hat nur einen Zugang von ca. 70cm breite. Die Haustüre zu Versetzen geht auch nicht, da das Haus direkt an der Straße steht. Fassade ist angefangen aber nicht fertig gestellt, Schuppen muß abgerissen werden. Gastherme und Sicherungskasten sind neu. Mein Bruder will sehr viel Geld mehr als es wert sein kann. Er will 50.000€.

5) seit dem Verkehrsunfall lebe ich von Sozialsicherung. Die haben immer die Hälfte der Heizkosten übernommen. Geheizt wird mit Erdgas und Ofen. Jetzt hat mein Bruder ca die Hälfte der Kohle aus dem Schuppen geholt und behauptet das wäre ihm.

Könnt ihr mir bitte einen Rat geben.

Der lange Text tut mir sehr leid

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1) Meines Erachtens gilt für den Hund zweifellos, dass er dir gehört, wenn du im Kaufvertrag stehst (wenn du dann noch beweisen kannst, dass du bezahlt hast gibt es gar keinen Grund zur Diskussion), selbst wenn deine Mutter dir das Geld geschenkt hätte, käme eine Pflichtteilsergänzung nicht in Frage. (Ich nehme an, der Kauf ist über 10 Jahre her). Wer die Versicherung gezahlt hat spielt keine Rolle.

2 und 3) Wenn du zweifellos nachweisen kannst, dass das Geld an dich gezahlt wurde und keine Hinweise vorliegen, dass du das Geld deiner Mutter geschenkt hast, kann dein Bruder hieran ebensowenig Ansprüche anmelden wie am Auto (egal auf wen versichert). Du musst halt nachweisen, dass es dein Geld ist und begründen, warum das Geld nicht auf deinem Konto lag.

4) Die Frage mit dem Haus ist etwas kniffliger, da ihm hier Ansprüche zustehen (keine weiteren Erben oder Testament vorausgesetzt). Im Zweifelsfall müsste man einen Gutachter beauftragen, den Wert des Hauses zu schätzen. Selbst dann wäre dein Bruder aber nicht verpflichtet, dir die Hälfte des Hauses zu überlassen.

5) Über die Kohle darf keiner von euch beiden alleine verfügen, da sie bis zur Erbauseinandersetzung insgesamt euch beiden gehört (nicht jedem die Hälfte)

Es scheint grundsätzlich ratsam zu sein einen Anwalt einzuschalten, falls dein Bruder nicht mit sich reden lässt.

Für mögliche Ergänzungen anderer Forumsmitglieder bin ich dankbar!

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Das Autohaus kann das Auto nur mit der EVB Nummer zulassen.

Sobald das Auto zugelassen wurde, beginnt die Versicherung automatisch zu laufen.

Bei Abholung ist also nichts weiteres erforderlich.

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Sollten die Heizkosten nicht über die Nebenkostenabrechnung ausgeglichen werden?

Die 50€ stellen ja lediglich einen Abschlag dar, den man sicherlich auf Basis des Vorjahresverbrauchs anpassen könnte.

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Wenn neben der Lohnsteuer keine weitere Steuer abzuführen ist (insbesondere keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kurzarbeitergeld) besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung!

Durch den Abzug von Werbungskosten (ggf. Auch nur des Arbeitnehmerpauschbetrages) kann sich aber eine Rückerstattung ergeben, hierfür hat man 4 Jahre nach Ende des Veranlagungszeitraumes Zeit.

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Vielleicht hilft dir das:

https://www.ausbildung-im-finanzamt.de/BVPlus/views/bvplus/register/registrierung.jsf

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Die Vermietung von Grundstücken und Gebäuden ist nach §4 Nr. 12 UStG grundsätzlich umsatzsteuerfrei (ausgenommen kurzfristige Vermietung von Wohnräumen und KFZ-Stellplätzen und ein paar andere spezielle Ausnahmen).

Nach §9 UStG kann auf die Befreiung verzichtet werden, sofern der Mieter die Räume selbst für Umsatzsteuerpflichtige Umsätze nutzt.

Der Verzicht auf die Befreiung scheidet also aus, wenn die Vermietung an Privatpersonen erfolgt, die keine Unternehmer I.S.d. UStG sind.

Daher ist die Miete netto zu berechnen und unterliegt auch bei dem vermietenden Unternehmen nicht der Umsatzsteuer.

Wichtig zu beachten ist der möglicherweise noch laufende Vorsteuerberichtigungszeitraum von 10 Jahren für Gebäude nach §15a UStG.

Sofern in den letzten 10 Jahren keine Vorsteuer für die Errichtung oder Sanierung der Halle geltend gemacht wurden, sollte dies jedoch auch kein Risiko darstellen.

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Also ich kenne das von der DVAG, die ja so weit ich weiß das gleiche ist.

Zum genauen Verdienst kann ich leider nichts sagen, weiß aber dass er wohl recht gut ist.

Allerdings halte ich absolut nichts von diesen Gesellschaften, da hier sogar sehr oft Quereinsteiger ohne fundierte Kenntnisse arbeiten, was meiner Meinung nach stark zu Lasten der Kunden geht.

Anscheinend wird dort auch ein recht unangenehmes Arbeitsklima gefördert.

Zur DVAG gab es da auch mal eine Doku auf ZDF oder so ..

Aber wenn’s in erster Linie um den Verdienst geht ist sowas wohl zu empfehlen!

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Meiner Freundin wurde im Lehramtsreferendariat mit 1.200 netto von der Sparkasse ein Kredit von 20.000 Laufzeit 7 Jahre Zins 4,5 % angeboten.

14 % klingt sehr unseriös .. das ist ja ein Kreditkartenzins

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Zumindest wenn es um eine GmbH oder KG geht.

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Wenn die Einkünfte nur für den Progressionsvorbehalt eingerechnet werden (kenne das DBA nicht aus dem Stegreif) und die Einkünfte selbst somit nicht der Steuer unterliegen, ist m.E. Keine Anrechnung möglich. Sie zahlen auf diese Einkünfte in Deutschland ja auch keine Steuer.

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Als Geschäftsführer müsstest du ja im Handelsregister eingetragen sein.

Ausserdem kennt deine Hausbank ja deine regelmäßigen Einkünfte.

Könnte mir vorstellen dass es bei der Hausbank eher klappt als im Autohaus direkt!

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Ich denke das ist eine Frage, die nur jeder für sich entscheiden kann.

Ihre Perspektive ist natürlich nachvollziehbar.

Habt ihr die Wohnung gemeinsam gekauft oder hast du auch die mitgebracht? Wenn die auch von dir ist „profitiert“ sie im Trennungsfall ja sowieso von der Beziehung bzw. nach den von dir geschilderten Wertverhältnissen deckt ihr Anteil an der Wohnung ja ihren finanziellen Aufwand für die Sanierung.

Ich persönlich würde meine Freundin erst ins Grundbuch eintragen, wenn sie auch meine Frau ist. Dennoch fände ich es nicht fair meiner Freundin ihren Aufwand bei der Sanierung und der Kredittilgung nicht in Form von Substanz zu entschädigen (z.B. o.g. Wohnung).

Außerdem sollte man hier die Schenkungsteuer nicht unterschätzen, da sie dir ja offensichtlich die 50% nicht abkaufen wird. Zwischen einfachen Lebensgefährten liegt der Freibetrag bei nur 20.000€ und der Steuersatz ist ordentlich bei solch einer Schenkungshöhe.

Falls ihr das vorhabt, lasst euch von einem Steuerberater beraten!

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Ich würde es als normale Einnahmen über 8400 buchen.

Die Buchung hat ja keinen Einfluss auf die Steuerbarkeit und damit macht man nichts verkehrt!

Grüße

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