Steuererklärung - Fahrtkosten nur anhand Kontoauszügen belegen?

1 Antwort

Grundsätzlich sollen überhaupt keine Belege eingereicht werden, dies macht man nur auf Anforderung. Wenn dann eine Anforderung kommt, kann man immer noch versuchen, die Kosten für die Tickets mit den Kontoauszügen glaubhaft zu machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung
Stackerworld 
Fragesteller
 11.09.2023, 18:50

Danke für die Antwort. Ich dachte die Rechnungen reiche ich ein, damit ich durch die Steuererklärung die Mehrwertsteuer zurückbekomme? Ich habe mir mehrere Videos auf YouTube zu dem Thema angeschaut und das so verstanden.

Jetzt verstehe ich gar nichts mehr.

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wurzlsepp6682  11.09.2023, 19:29
@Stackerworld

WELCHE Steuererklärung?

bei der Umsatzsteuer werden GRUNDSÄTZLICH keine Belege eingereicht!

bei der Einkommensteuer im Bereich der Werbungskosten gibt es KEINE Mehrwertsteuererstattung!

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Eifelia  11.09.2023, 19:41
@Stackerworld

Von Umsatzsteuer war in der Frage überhaupt nicht die Rede, von daher bin ich von der Einkommensteuererklärung ausgegangen. Allerdings reicht man auch bei der Umsatzsteuervoranmeldung/Erklärung doch nicht die Belege ein, es sei denn, man hat eine hohe Erstattung zu bekommen. Wir reichen i.d.R. ab einer zu erwartenden Erstattung von mehr als 2.500 € Belege unaufgefordert ein - aber dann die mit den hohen USt-Beträgen und gesichert keine Fahrkarten.

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Andri123  11.09.2023, 21:06
@Eifelia

Aber im Fall einer Betriebsprüfung wäre der Vorsteuerabzug dann mangels Rechnung wohl hinfällig?

Angesichts der vielen merkwürdigen Fragen des FS halte ich eine Prüfung nicht für so unwahrscheinlich.

Zumindest scheint das hier in der Provinz so zu sein (eine Bekannte wurde geprüft, wo aber wohl noch einiges mehr im Argen lag. Wo doch ihr Mann mir vorher noch seine guten Insidertipps erklärt hatte, er kannte schliesslich einen Mitarbeiter des FA über den Sportverein...).

Aber auch in Grossstädten wird ein Programm vermutlich Hinweise ausspucken?

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betroffen  12.09.2023, 10:35
@Stackerworld

In Deutschland?

Da gibt es entweder eine Pendlerpauschale=einfache Entfernung. Oder Fahrten für den Arbeitgeber (die von ihm nicht vergütet werden) = doppelte Entfernung. Oder Du kannst Fahrtkosten aller Art, die Du hast, spitz abrechnen - das hat aber alles nix mit ner Mehrwertsteuer zu tun !

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Eifelia  12.09.2023, 13:57
@betroffen

Nun, es könnte sich ja auch um Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln.

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