Steuererklärung Studium Fahrtkosten

3 Antworten

ich denke "Student2011" hat nicht allzuviel Ahnung. Die Sache ist nur interessant, wenn es sich entweder um ein Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder um ein Zweitstudium handelt, da nur dann ein Abzug als Werbungskosten in Betracht kommt. (Antrag auf verbleibendem Verlustvortrag). In anderen Fällen sind die Kosten als Ausbildungskosten (Sonderausgaben) abziehbar und laufen "ins Leere" Die Fahrtkosten nach Hause sind abziehbar, wenn sich dort ihr Lebensmittelpunkt befindet, was sicherlich der Fall ist, da der Studienort nur zeitlich befristet genutzt wird und dort üblicherweise keine auf Dauer angelegten persönlichen Beziehungen angelegt werden (anders wenn Sie dort beispielsweise mit Ihrer Freundin einen gemeinsamen Haushalt unterhalten würden. Nach neuerer BFH Rechtsprechung sind bei Benutzung eines PKW´s sogar 0,60ct pro km abziehbar.

Vielen Dank für die Antworten.

Also ich habe leider gar keine Ahnung von Steuern etc und habe auch noch nie eine Lohn- oder Einkommenssteuererklärung gemacht. Daher auch mein Post hier ;)

Also ich habe nach der Berufsausbildung mein Erststudium (Bachelor) gemacht. Mein Lebensmittelpunkt war am Heimatort und nicht am Studiumsort; trotzdem habe ich am Studiumsort meinen Hauptwohnsitz gehabt, ohne einen Nebenwohnsitz anzumelden. Jetzt nach dem Studium bin ich auch wieder an meinem Heimatort gemeldet.

Ich habe am Stduiumsort nur ein WG-Zimmer bezogen; keinen eigenen Haushalt aufgebaut.

Da ich keinerlei Ahnung habe, stellt sich für mich die Frage, ob ich "einfach mal so" das Formular / Mantelbogen zur Einkommenssteuererkläung ausfüllen soll und bei Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung nen Betrag angebe oder wie mach ich das?

Wenn ich dich richtig verstehe dann bist du heimgefahren um deine Eltern zu sehen etc? Für private Fahrten kannst du nichts zurückbekommen. Und wenn du wie du sagst, keine Steuern gezahlt hast, von was willst du den dann überhaupt was zurück bekommen?

Erster Satz richtig. Zweiter Satz interpretationsbedürftig. Dritter Satz.... du hast das Steuerrecht nicht verstanden.

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