Krankenkasse Rückzahlung (TK-Dividende) - Steuererklärung?

3 Antworten

Es sind keine Einkünfte, sondern eine Beitragserstattung.

Wenn Du in späteren Jahren mal Steuern zahlst, wirst Du diese Rückzahlung von den gezahlten Beiträgen kürzen und nur den Rest als Aufwand eintragen.

Die Krankenkassenbeiträge wie auch Bonuszahlungen/Beitragsrückerstattungen werden von den Krankenkassen per ELStAM gemeldet und automatisch berücksichtigt. Rückzahlungen mindern Deine steuerlich geltend zu machenden Beiträge. Nichts weiter.

Du kannst das wie bisher sein lassen. Solche Erstattungen werden immer nur von den entsprechenden Aufwendungen des Erklärungsjahres - 2014 - abgezogen.