Krankenkasse Rückzahlung (TK-Dividende) - Steuererklärung?
Hi,
Jetzt frage ich doch mal hier nach, da ich ziemlich unsicher bin, was dieses Thema angeht.
Ich habe 2014 einen Scheck meiner Krankenkasse (TK) über 160,00€ erhalten. Dieser Scheck beinhaltet Rückzahlungen für das Jahr 2013 und 2014 (je 80,00€). Im Dezember habe ich ihn dann eingelöst.
Nun die große Frage - muss ich dies irgendwo angeben? Steuererklärung?! Ich habe bisher nie eine Steuererklärung angefertigt, da mir dies als Auszubildender bisher nichts bringen würde. Ich habe keine Lohnsteuerabgaben und könnte damit aus z.B. Fahrtkosten auch nichts wieder "rausholen".
Muss ich nun extra für diese "TK-Dividende" eine Lohnsteuererklärung anfertigen oder kann ich das wie bisher einfach sein lassen?
Würde mich sehr über Ratschläge freuen.
3 Antworten
Es sind keine Einkünfte, sondern eine Beitragserstattung.
Wenn Du in späteren Jahren mal Steuern zahlst, wirst Du diese Rückzahlung von den gezahlten Beiträgen kürzen und nur den Rest als Aufwand eintragen.
Die Krankenkassenbeiträge wie auch Bonuszahlungen/Beitragsrückerstattungen werden von den Krankenkassen per ELStAM gemeldet und automatisch berücksichtigt. Rückzahlungen mindern Deine steuerlich geltend zu machenden Beiträge. Nichts weiter.
Du kannst das wie bisher sein lassen. Solche Erstattungen werden immer nur von den entsprechenden Aufwendungen des Erklärungsjahres - 2014 - abgezogen.