Steuer?

2 Antworten

Nein, aber ohne genaue Angaben kann man natürlich nciht sagen, ob ggf. der Progressionsvorbehalt greift.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Petz1900  02.12.2023, 16:55

Russland ist uns nicht mehr freundlich gesinnt.

Wenn § 23 EStG zutrifft wird er es (auch) hier versteuern müssen, ggfs unter Anrechnung der russischen dafür gezahlten Steuer, egal ob nach D überwiesen oder nicht

https://www.ey.com/de_de/steuernachrichten/russland-setzt-bestimmte-dba-regelungen-mit-38-staaten-aus

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wfwbinder  02.12.2023, 19:31
@Petz1900

Bliebe aber trotzdem die Frage, ob z. B. die 10-Jahres-Frist eingehalten ist usw.

Also Steuerfreiheit wäre trotzdem möglich.-

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