Spekulationssteuer wenn die Eltern in diesem Haus gewohnt haben?

3 Antworten

Da Du es gekauft hast und nicht geschenkt bekommen hast, ist es ein "privates Veräußerungsgeschäft gem. § 23 EStG" und kostet Einkommensteuer, wenn Du einen Gewinn machst.

Achtung bei der Berechnung des Gewinns, das Wohnrecht war Teil der Bezahlung, Basis für die Gewinnrechnung ist der vereinbarte Kaufpreis + Erwerbskosten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja. Begünstigt ist nur die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken sowie die unentgeltliche Überlassung an Kinder, für die noch Kindergeldberechtigung besteht.

In Deutschland fällt nach bis zu 10 Jahren Spekulationssteuer an !

Nicht in jedem Fall (und 'Spekulationssteuer' gibt es nicht, man zahlt Einkommensteuer). Die Frage zielt auf die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ab- wenn eine solche (verkürzt ausgedrückt) in drei Jahren vor der Veräußerung vorlag, kommt es auch dann nicht zur Besteuerung des Gewinns aus dem privaten Veräußerungsgeschäft, wenn die 10 Jahre noch nicht abgelaufen sind.

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@betroffen

Das kann nicht nur sein, das ist so, und doch, das war die Frage :-)

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