Wann fällt Spanulationssteuer an?

1 Antwort

Ich kann Dich beruhigen, es fällt keine Spekulationssteuer an. Die gibt es nämlich gar nicht. Google mal "Spekulationssteuergesetz"

Aber alles was Du bezüglich Fachwerkhaus beschreibst fällt unter den Begriff "privates Veräußerungsgeschäft." Geregelt in § 23 EStG.

Wer ein Grundstück innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb wieder verkauft muss den Gewinn der Einkommensteuer unterwerfen.

Nur die Scheune ist wegen der Eigennutzung davon ausgenommen, wobei noch zu sehen ist, wie die Anschaffungskosten zu Teilen sind zwischen Grundstück + Fachwerkhaus und Grundstück + Scheune, weil dafür der Sachverhalt zuwenige Angaben enthält.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Stefan1988 
Fragesteller
 16.08.2021, 22:34

Hallo,

vielen Dank für die Antwort, Sie haben mir sehr geholfen.

0