Sorgerecht und Unterhalt?

4 Antworten

mein Ex hat das Sorgerecht für unseren Kleinen.

wie kommt Dein Mann bzw. Du denn darauf? Eheleute haben regelmäßig ab Geburt des Kindes das gemeinsame Sorgerecht.

Ansonsten - der Kindesvater kann rechtlich betrachtet keinen Unterhaltsverzicht erklären und stattdessen Unterhaltsvorschuss beantragen, da der Unterhalt dem Kind zusteht . Eine derartige "Vereinbarung" wäre nichtig.

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

Was ist Unterhaltsvorschuss?

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.

Allerdings in der momentanen Lage - soweit der getrennt lebende Ehemann wirtschaftlich keinen Unterhalt an Dich leisten kann - und Du auf Bürgergeld angewiesen bist, bist Du hinsichtlich Kindesunterhalt ehedem nicht leistungsfähig, unterliegst jedoch einer erhöhten Erwerbsobliegenheit.

Dein Ex kann und darf nicht auf Unterhalt für das Kind verzichten!

Den Unterhaltsanspruch hat das Kind, nicht der Vater!

Die Vereinbarung ist also unwirksam!

Dein Ex hat nun diesen Unterhalt übers Jugendamt beantragt, da Du nicht zahlungsfähig bist. Die werden dann auch zahlen. Und regelmäßig prüfen, ob die sich das von dir wiederholen können!!!

Dein Exmann muss Unterhalt für das Kind zahlen.

Wende Dich an das Jugendamt , die legen eine Beistandsschaft für das Kind an und kümmern sich im Namen des Kindes um fällige Unterhaltsansprüche und schreiben auch den Vater an für Gehaltsnachweise .

Mausi26 
Fragesteller
 08.08.2023, 21:15

Okay weil das Sorgerecht beim Jugendamt ist schon schriftlich wiederlegt. Er hat es schriftlich wiedergegeben das auf Unterhalt verzichtet von mir und dann kommt sowas jetzt bin ich etwas verwirrt. Habe noch die E-Mail wegen dem Verzicht auf Unterhalt von mir .

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classica  09.08.2023, 00:05
@Mausi26

Ich habe jetzt gelesen , dass das Kind beim Vater lebt . Hast Du auf das Sorgerecht verzichtet ? Ich würde Dir Dich raten , Dir einen Anwalt zu nehmen , der diese Angelegenheit für Dich regelt und Dich über Deine Rechte aufklärt .

Durch Beantragung eines Beratungsschein ist die Beratung kostenfrei für Dich plus kannst Du Prozesskostenhilfe beantragen .

Durch den Unterhaltsvorschuss tritt der Staat in Vorleistung für Unterhalt für das Kind und holt es sich später bei Dir zurück.

Du hast also Schulden

Ich rate Dir dringend zu einem Anwalt

Vielleicht änderst Du später Deine Meinung , das Kind beim Vater zu belassen . Dieses ist nicht jetzt ohne juristische Beratung zu entscheiden.

Im übrigen sind Email Vereinbarungen ungültig für den Rechtsweg .

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Mausi26 
Fragesteller
 09.08.2023, 01:34
@classica

Richtig das Kind lebt noch bei dem Vater und er hat das Sorgerecht. Ich kann aber jederzeit das Sorgerecht für mich beanspruche.Ich würde auch darüber informiert das unser Kind der Lebensstandard aufjedefall gesichert ist.

Mir wurde nur gesagt falls ich das Sorgerecht beanspruche dann muss ich erst Unterhalt zahlen.

Was passiert wenn ich das Sorgerecht beanspruche ? Muss er dann nicht Unterhalt bezahlen?

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Mausi26 
Fragesteller
 09.08.2023, 01:54
@Mausi26

Ich meinte muss er dann Unterhalt an mich zählen?

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orgel  08.08.2023, 21:54

Ich verstehe das etwas anders. Offensichtlich scheint es hier genau anders rum zu sein, das Kind scheint beim Vater zu leben und somit wäre die Mutter unterhaltspflichtig. Der Vater verzichtet gegenüber der Mutter auf Unterhalt, beantragt aber Unterhaltsvorschuss. Somit wendet sich das Jugendamt an die eigentlich unterhaltspflichtige Mutter, um von dort Zahlungen auf den Vorschuss zu bekommen.

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classica  09.08.2023, 13:58

Woher hat er das Sorgerecht ?

Gab es einen Prozess ?

Mir kommt es vor , als ob er Dich versch++++ t

Wir reden hier über Dein Kind , dein eigen Fleisch und Blut und nicht einen Hund , den man in Pflege gibt .

Auch die Info , dass Du erst Unterhalt zahlst , um dann das Sorgerecht zu bekommen , ist falsch !!!!
Dann wären alle Hausfrauen und Mütter ohne momentanes Einkommen ohne Sorgerecht für Ihre Kinder !!!!

Nehme Dir dringend einen Anwalt der Dich berät

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Dieses Schreiben ist Bedeutungslos, denn Untèhalt zahlst du fürs Kind, nicht für den Kindesvater.

Aufgrund deiner derzeitigen ALG Situation musst du keinen Unterhalt zahlen. Der Vater kann aber entsprechend einen Vorschuss beim Amt beantragen.

Das JA wird anschliessend regelmässig prüfen, ob du in der Lage bist den Vorschuss zurückzuzahlen, bzw ob du in der Lage bist, den Unterhalt selber aufzubringen.