BAföG bei Verzicht auf Unterhalt?
Mein Problem ist folgendes: Ich studiere und lebe größtenteils von den Unterhaltszahlungen meines Vaters. Das Verhältnis zu ihm ist sehr schlecht, es besteht kaum Kontakt. Ausnahme ist ein halbjährlicher Brief, in dem ich mitteile, wo ich derzeit wohne, was ich tue usw. und dem eine Studienbescheinigung beigefügt ist. Die Rechtsberatung meiner Uni sagte mir, ich sei verpflichtet, ihm diese Informationen zu geben, andernfalls müsste er mir keinen Unterhalt mehr zahlen (ist das überhaupt richtig?). Seit einigen Monaten bin ich nun in Therapie und wir (der Therapeut und ich) glauben, dass es das beste wäre, wenn ich den Kontakt zu meinem Vater ganz abbrechen - was aber schwierig ist, solange ich mein Leben durch sein Geld finanziere.
Deshalb meine Frage: Gibt es die Möglichkeit, BAföG o.ä. zu bekommen, wenn ich freiwillig auf den Unterhalt meines Vaters verzichte?
1 Antwort
Hallo hannajuli, nein das wird nicht gehen, ein Unterhaltsverzicht würde zu Lasten des BaföG- Amtes bzw. zu Lasten des Staates gehen. Dies soll aber gerade verhindert werden. Deshalb sind solche Verzichte unwirksam. Das Amt würde deinen Vater anschreiben, nach den Gründen fragen. Ich denke euer Vater/Tochter Verhältnis wird dadurch nicht besser wenn er durch das Amt erfahren muss, dass du verzichtet hast und er andererseits vom Bafög Amt dazu verpflichtet wird. Er wird kontern, er wollte ja zahlen und dann stehst du etwas dumm da. Evtl.kannst du deine Bedenken besser mit einem Bearbeiter vom Bafög- Amt besprechen, evtl. gibt es eine andere Möglichkeit ! Evtl. hilft eine entsprechende schriftl Einschätzung deines Therapeuten oder behandelnden Arztes zu deinen gesundheitlichen Zustand, welches du beim Amt vorlegen kannst. Zwischen deiner Therapie und dem schlechten Verhältnis zum Vater, scheint ein enger Zusammenhang, so wie ich deine Frage deute. Wäre dann ggf. eine Indikation für,s Amt. Ein Versuch wäre es wert, oder ? Ich wünsche dir jedenfalls alles Gute ! LG K.