Umzug nach Wien aus D. Zum arbeiten, 1. Wohnsitz dann Wien, 2. Wohnsitz Berlin. Kann ich ein NebenGewerbe in De anmelden?

1 Antwort

  1. ja, aber ist es vorteilhaft?
  2. nein.
  3. wenn in Deutschland ist auch hier. Deshalb die Rückfrage zu 1.
  4. nicht die Zweitwohnungssteuer, aber die Ferienwohnungsabgabe in Berlin.
  5. Wenn kein Gewinn ist, kommt nichts dabei raus, aber es wäre in Deutschland.
  6. In beiden Ländern auch die Einkünfte es anderen Landes angeben. Es gilt zum Teil der PrOgressionsvorbehalt.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Budson 
Fragesteller
 01.05.2020, 20:19

Vielen Dank für die prompte Antwort.

Zu 1. hätte ich eine Rückfrage

Wieso wäre es nicht Vorteilhaft? Wäre es eher Vorteilhaft das Nebengewerbe in Österreich anzumelden, wobei der Verkauf in DE stattfindet, sprich die Rechnungen wären Mehrwertsteuer befreit zwischen meinem Lieferanten, mir und meinen Kunden in Deutschland? Auch wenn ich Österreich nicht beliefere?

Zu 4. :

So würde meine private Wohnung, welche ich selbst an Wochenenden nutze also eine Ferienwohnung, da ich Tageweise vermieten würde, dennoch müsste ich das in meiner Steuererklärung angeben.

Also eigentlich mache ich mir die Arbeit selbst schwer, wenn ich beides auf die Länder aufteile, 2 Einkommensteuererklärungen etc.

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wfwbinder  01.05.2020, 20:45
@Budson

ZU 1. Das kann man mit den bruchstückhaften Informationen nicht beurteilen. Was wird verkauft, an privat, oder geschäftliche Kunden? In welche Länder. Dir Arbeit wird a vermutlich in der Wohnung erledigt. Dan kommt es noch auf die Gesamteinkünfte an. Es ist eine Rechenaufgabe.

zu 4. Die Einkünfte aus der Vermietung sind fast immer dort zu versteuern, wo die Vermietung ist.

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Budson 
Fragesteller
 01.05.2020, 20:53
@wfwbinder

Vielen Dank.

zu 1. Online Shop, Tätigkeit wird auf remote getätigt, meist aber voll automatisiert, da der Lieferant den Versand vornimmt. Endkunden können genauso bestellen wie Geschäftskunden. Minimale Arbeit eher an Wochenenden, Homepage Optimierung etc. Es werden glas Zuschnitte verkauft. Max. Umsatz 1000 im Monat, 12000 im Jahr.

Habe versucht eineN progressionsvorbehalt Rechner zu nutzen, aber bin nicht sicher, ob das die auslandseinnahmen berücksichtigt

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