Sofortkundigung wegen Nachbar?

4 Antworten

Hast Du Dich bis dato mit diesen Problemen auch an Deinen Vermieter gewandt und diesen um Abhilfe gebeten?

Nur, wenn du den Vermieter schon mehrmals drauf hingewiesen (Schiftlich ggf auch per Einschreiben) hat und dieser nichts unternommen hat und du ihm bei deiner letzten Aufforderung was zu unternehmen vorgewarnt hast, das du, wenn nichts passiert, dir das recht herausnimmst, fristlos zu kündigen, sobald du ne neue Bleibe hast.

Du kannst nur gerichtlich gegen ihn vorgehen, wegen des Schlagens Alles andere ist kein Grund, ebenso wie Deine fristlose Kündigung. In Deuschland muß man eben Kündigungsfristen einhalten und die frislose Kündigung ist nur in wenigen Ausnahmen gestattet. Dein Anliegen gehört nicht dazu.

Die Frage ist erstmal, inwiefern dein Vermieter für den Zustand verantwortlich ist. Wann hast du ihn schriftlich nachweisbar informiert und was hat er dann unternommen?

In dem Sachverhalt kann ich kein Recht zur fristlosen Kündigung erkennen. Du kannst diese aber natürlich aussprechen und durchziehen. Ob das berechtigt war, wird im Zweifel später ein Gericht entscheiden. Das wird aber vermutlich auch fragen, warum nicht schon früher fristgerecht gekündigt wurde, wenn die Zustände untragbar waren.