Sind 39.000 EUR Ablösesumme zuviel?

2 Antworten

Für eine Kühlvitrine, Bestuhlung und Kaffeeautomat ist es zuviel. Liegt das Cafe so perfekt, dass die Position so eine Ablöse wert ist?

Hat die Verkäuferin ihre Geschäftszahlen aufgedeckt? Was macht sie an Umsatz und Gewinn?

Die isolierte Zahl von 39.000,- zu beurteilen ist schwierig, wenn man nicht das Gesamtbild kennt. Nur für die Gegenstände ist es fraglos zuviel. Das kauft ihr für die Hälfte völlig neu.

Habt Ihr mal einen Profi gefragt, wie er das beurteilt? Bevor ihr über 40.000,- Euro investiert (Warenvorrat und andere Anlaufkosten kommen ja noch dazu, die Kaution müsst ihr auch übernehmen und die erste Miete zahlen), sollte doch 2-3.000,- Euro für eine professionelle Beratung drin sein, die Euch davor bewahrt Eure Geld zu verlieren.

Für eine Kühlvitrine, Bestuhlung und Kaffeeautomat ist es zuviel.

Ich kenne die Preise für professionelle Geräte nicht und glaube das also mal. Aber verkauft wird ja auch der Firmenwert.

Nehmen wir an, der Preis sei okay, was wäre da die Folge?

Beim Verkäufer: § 16 EStG, § 1 (1a) UStG

Beim Käufer: Anschaffungskosten für Geräte und Firmenwert. Beim Firmenwert besteht Divergenz zwischen Handelsrecht und Steuerrecht. Gut, wenn der Betreiber nicht bilanzieren muss.

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Jetzt bin ich aber doch erstaunt: Hattest Du nicht bei einer der vorherigen Fragen darauf hingewiesen, daß bei Euch Erfahrung in der Gastronomie vorhanden sei?

Wenn dem so wäre, müßte Euch doch bekannt sein, daß man bei Übernahme eines eingerichteten Betriebs eine Ablöse auch dafür zahlt, daß man einen bestehenden Geschäftsbetrieb übernimmt, quasi als Preis dafür, daß man sich das Einarbeiten an dem Standort erspart hat.

Ich habe da mal gehört, daß man durchaus einen Jahresumsatz hinlegen muß, nur als Preis für den "goodwill". Der Wert des Inventars kommt noch dazu.

Niemand kann per Ferndiagnose sagen, wieviel das Inventar heute wert ist. Wenn man das mal ganz großzügig auf 9000 Euro ansetzt, dann bleiben 30.000 Euro für den Firmenwert.

Wenn das tatsächlich der Jahresumsatz sein sollte, dann kann ich nur sagen: "Gute Nacht". Nach Abzug der Kosten bleiben Euch weniger als einem ALG2-Empfänger in Deutschland.

Genaueres könnt Ihr erfahren, wenn Ihr Euch die Buchhaltung und die Steuererklärungen vorlegen laßt.