selbstauskunft bei inkasso erforderlich?

4 Antworten

Man kann nur Pfänden, was über dem Pfändungsfreibetrag liegt, sofern man ein PKonto hat.

Wenn du Sozialhilfe hast, wirst du drunter liegen. Entsprechend muss sich das Inkasso mit dem zufrieden geben, was du anbietest oder bekommt gar nichts.

Also keine Panik.

Du bist gegenüber einem Inkassounternehmen grundsätzlich nicht zu derartigen Auskünften verpflichtet.

Hinsichtlich evtl. Pfändungsversuche ..... als Sozialleistungsbezieher hast Du bei einem eingerichteten Pfändungsschutzkonto keine Pfändungen zu befürchten. Die Pfändungsfreigrenze für eine Einzelperson liegt derzeit bei 1409,99 Euro.

Hallo,

ein Bankkonto kann man nicht wegpfänden, so dass du gar kein Bankkonto mehr hast !

Da dein Konto bereits in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt ist, hast du weiterhin, so wie bisher Zugriff auf auf den geschützten Betrag, egal wieviel Gläubigern du Geld schuldet.

Durch die Selbsauskunft bei der Schufa ändert sich d a r a n nichts !

"Jetzt haben sie mir ein Schufa-Selbstauskunftsformular hinterlegt"

Das hat doch damit

"ich mache mir die ganze Zeit Sorgen, dass sie mein Konto pfänden könnten"

Null zu tun!?!

Wenn die pfänden wollen, machen die das unabhängig davon, ob Du das ausfüllst oder nicht!