Kindergeld Anspruch mit 22 und Schwanger?
Hallo,
Folgende Sorge; ich bin 22 Jahre alt und Schwanger. Mit 21 habe ich im November davon erfahren bzw. mich für die Schwangerschaft entschieden. Ich habe bisher bzw. mein Vater immer Kindergeld bekommen mit der Bemühung um einen Ausbildungsplatz dass heißt es war in Ordnung und ausreichend Bewerbungen bei der Familienkasse abzugeben.
Wie steht es jetzt um den Anspruch? Besteht der Anspruch bis zum Mutterschutz also solange ich noch erwerbsfähig bin? Die Familienkasse weiß von der Schwangerschaft noch nichts.
Würde mich sehr über Antworten freuen!
Lg
1 Antwort
Der Fall ist ja eigentlich identisch.
Ich persönlich wüsste aber in dem Fall auch nicht, wie das gehen soll. Aktuell wirst Du Dich ja kaum auf Ausbildungssuche befinden und keine Bewerbungen schreiben, es sei denn, es geht um Ausbildungsbeginn ab 2020. Und dafür ist es überwiegend noch zu früh.
Evtl. könnte man das dann vielleicht fehlende Kindergeld durch Erwerbstätigkeit ausgleichen. Die Schwangerschaft muss ja potentiellen Arbeitgebern gegenüber nicht angegeben werden.
Ich hoffe sehr dass trifft auch in meinem gesonderten Fall noch zu. Also auch vor dem Mutterschutz.